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Phase 7

Gesetz zur Aussetzung des Familiennachzugs zu subsidiär Schutzberechtigten

Initiator: Fraktion der CDU/CSU und Fraktion der SPD Eingereicht: 03.06.2025 BT-Drs. 21/321
Eingereicht
1. Lesung
Ausschuss
2./3. Lesung
Bundesrat
Vermittlungoptional
In Kraft
Aktueller Status:Inkrafttreten
Drucksache (PDF)

Worum geht es?

Der Gesetzentwurf wurde von den Fraktionen der CDU/CSU und SPD eingebracht und sieht vor, den Familiennachzug zu subsidiär Schutzberechtigten für zwei Jahre auszusetzen. Zudem soll die Begrenzung der Zuwanderung wieder ausdrücklich in die Zielbestimmung des Aufenthaltsgesetzes aufgenommen werden.

Betrifft dich das?

Direkt betroffen

  • Ja, wenn du subsidiär Schutzberechtigter bist und deine Familie nach Deutschland nachholen möchtest.

Indirekt betroffen

  • Ja, wenn du in einer Behörde arbeitest, die für Aufenthaltsgenehmigungen zuständig ist.
  • Ja, wenn du in einer Kommune tätig bist, die mit der Integration von Schutzsuchenden befasst ist.

Gesellschaftliches Interesse

  • Ja, wenn dich die Gestaltung der Zuwanderungspolitik in Deutschland interessiert.
  • Ja, wenn dir die Belastung der Integrationssysteme wichtig ist.

Ziel des Vorhabens

Laut den Initiatoren soll das Gesetz die Aufnahme- und Integrationssysteme entlasten, indem es den Familiennachzug zu subsidiär Schutzberechtigten aussetzt. Zudem soll die Begrenzung der Zuwanderung als ausdrückliches Ziel im Aufenthaltsgesetz verankert werden, um den Herausforderungen durch hohe Asylantragszahlen zu begegnen.

Was ändert sich konkret?

Was ändert sich?

Aktuelle Situation

Der Familiennachzug zu subsidiär Schutzberechtigten ist auf ein Kontingent von 1.000 Visa pro Monat begrenzt.

Geplant ist

Der Familiennachzug zu subsidiär Schutzberechtigten soll für zwei Jahre vollständig ausgesetzt werden, mit Ausnahme von Härtefällen.

Beispiel: Ein subsidiär Schutzberechtigter, der seine Familie nach Deutschland holen möchte, könnte dies für zwei Jahre nicht mehr tun, es sei denn, es handelt sich um einen Härtefall.

Auswirkungen auf bestehende Abläufe

Bisher: Das Aufenthaltsgesetz fokussiert sich auf die Steuerung der Zuwanderung, ohne die Begrenzung ausdrücklich als Ziel zu nennen.

Neu: Die Begrenzung der Zuwanderung wird wieder ausdrücklich als Ziel des Aufenthaltsgesetzes aufgenommen.

In der Praxis: Verwaltungsentscheidungen könnten stärker auf die Begrenzung der Zuwanderung ausgerichtet werden.

Mögliche Folgen

  • Durch die Aussetzung des Familiennachzugs könnten weniger Familienangehörige von subsidiär Schutzberechtigten nach Deutschland einreisen.
  • Behörden könnten entlastet werden, da weniger Anträge auf Familiennachzug bearbeitet werden müssten.

Zu beachten

  • Die Aussetzung des Familiennachzugs könnte zu Belastungen für betroffene Familien führen, die getrennt bleiben.
  • Es muss sichergestellt werden, dass Härtefälle weiterhin berücksichtigt werden.

Offene Fragen

  • Wie wird die Aussetzung des Familiennachzugs konkret umgesetzt und überwacht?
  • Welche Kriterien werden für die Anerkennung von Härtefällen angewendet?

Warum reden viele darüber?

  • Das Thema erhält Aufmerksamkeit, da es die Balance zwischen Zuwanderungsbegrenzung und humanitären Verpflichtungen betrifft.
  • Es wird diskutiert, wie die Belastung der Integrationssysteme gemindert werden kann, ohne den Schutzsuchenden wesentliche Rechte zu verwehren.

Wer ist betroffen?

Personen mit subsidiärem Schutzstatus und ihre FamilienangehörigenBehörden, die für die Umsetzung des Aufenthaltsgesetzes zuständig sindKommunen, die für die Unterbringung und Integration von Schutzsuchenden verantwortlich sind