CORENODAInformationen. Einordnen. Verstehen.
Phase 7

Gesetz zur Bekämpfung der Kinderpornographie in Kommunikationsnetzen

Initiator: Fraktion der CDU/CSU und Fraktion der SPD Eingereicht: 05.05.2009 BT-Drs. 16/12850
Eingereicht
1. Lesung
Ausschuss
2./3. Lesung
Bundesrat
Vermittlungoptional
In Kraft
Aktueller Status:Inkrafttreten
Drucksache (PDF)

Worum geht es?

Der Gesetzentwurf zur Bekämpfung der Kinderpornographie in Kommunikationsnetzen wurde von den Fraktionen der CDU/CSU und SPD eingebracht. Er sieht vor, dass Internet-Zugangsvermittler gesetzlich verpflichtet werden, den Zugang zu kinderpornographischen Webseiten zu sperren und auf eine Stoppmeldung umzuleiten.

Betrifft dich das?

Direkt betroffen

  • Ja, wenn du ein Internet-Zugangsvermittler bist, da du technische Maßnahmen zur Sperrung bestimmter Inhalte umsetzen musst.

Indirekt betroffen

  • Ja, wenn du beim Bundeskriminalamt arbeitest, da zusätzlicher Aufwand für die Erstellung und Aktualisierung von Sperrlisten entsteht.

Gesellschaftliches Interesse

  • Ja, wenn dich der Schutz von Kindern im Internet besonders interessiert.
  • Ja, wenn du Bedenken hinsichtlich der Einschränkung der Internetnutzung hast.

Ziel des Vorhabens

Laut den Initiatoren soll das Gesetz den Zugang zu kinderpornographischen Inhalten im Internet erschweren, da trotz nationaler und internationaler Anstrengungen solche Angebote weiterhin abrufbar sind und zunehmen.

Was ändert sich konkret?

Was ändert sich?

Aktuelle Situation

Der Zugang zu kinderpornographischen Inhalten im Internet ist trotz bestehender Maßnahmen weiterhin möglich.

Geplant ist

Internet-Zugangsvermittler sollen verpflichtet werden, den Zugang zu solchen Inhalten zu sperren und auf eine Stoppmeldung umzuleiten.

Beispiel: Wenn du versuchst, auf eine vom Bundeskriminalamt gelistete Webseite zuzugreifen, würdest du stattdessen eine Stoppmeldung sehen.

Auswirkungen auf bestehende Abläufe

Bisher: Es gibt keine gesetzliche Verpflichtung für Internet-Zugangsvermittler, den Zugang zu bestimmten Inhalten zu sperren.

Neu: Internet-Zugangsvermittler müssen technische Maßnahmen ergreifen, um den Zugang zu kinderpornographischen Inhalten zu erschweren.

In der Praxis: Zugangsvermittler müssten ihre Systeme anpassen, um die vom Bundeskriminalamt bereitgestellten Sperrlisten umzusetzen.

Mögliche Folgen

  • Durch die Einführung der Sperrpflicht könnten Internet-Zugangsvermittler Investitionskosten für technische Vorkehrungen entstehen.
  • Es könnte zu unbeabsichtigten Einschränkungen der Internetnutzung für Nutzer kommen.

Zu beachten

  • Die Umsetzung der Sperrpflicht erfordert, dass Internet-Zugangsvermittler sensible technische Anpassungen vornehmen.
  • Es besteht die Herausforderung, die Balance zwischen effektiver Sperrung und der Vermeidung unbeabsichtigter Einschränkungen der Internetnutzung zu finden.

Offene Fragen

  • Wie hoch sind die tatsächlichen Kosten für die Zugangsvermittler, um die technischen Maßnahmen umzusetzen?
  • Welche technischen Ansätze zur Zugangserschwerung sind am effektivsten und verursachen die geringsten unbeabsichtigten Einschränkungen?

Warum reden viele darüber?

  • Das Thema erhält Aufmerksamkeit, weil es den Schutz von Kindern im Internet betrifft und gleichzeitig die Frage nach der Einschränkung der Internetfreiheit aufwirft.
  • In der öffentlichen Debatte wird diskutiert, wie der Schutz von Kindern und die Wahrung der Internetfreiheit miteinander vereinbart werden können.

Wer ist betroffen?

Internet-ZugangsvermittlerBundeskriminalamtNutzer von Kommunikationsnetzen