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Phase 1

Gesetz zur Bereitstellung und Nutzung von Mobilitätsdaten und zur Änderung des Personenbeförderungsgesetzes

Initiator: Bundesregierung (Bundesministerium für Digitales und Verkehr) Eingereicht: 11.10.2024 BR-Drs. 496/24
Eingereicht
1. Lesung
Ausschuss
2./3. Lesung
Bundesrat
Vermittlungoptional
In Kraft
Aktueller Status:Eingereicht
Drucksache (PDF)

Worum geht es?

Die Bundesregierung bringt das Mobilitätsdatengesetz ein, das einen einheitlichen Rechtsrahmen für die Bereitstellung und Nutzung von Mobilitätsdaten schaffen soll. Es sieht die Gründung einer Koordinierungsstelle für Mobilitätsdaten vor und ändert das Personenbeförderungsgesetz.

Betrifft dich das?

Direkt betroffen

  • Ja, wenn du ein Verkehrsunternehmen betreibst und Mobilitätsdaten bereitstellen musst.
  • Ja, wenn du Betreiber eines Mobilitätsdienstes bist und Zugang zu Mobilitätsdaten benötigst.

Indirekt betroffen

  • Ja, wenn du in einer Behörde arbeitest, die Mobilitätsdaten zur Planung und Steuerung nutzt.
  • Ja, wenn du als Entwickler an Mobilitätsanwendungen arbeitest, die auf diese Daten zugreifen.

Gesellschaftliches Interesse

  • Ja, wenn dich die Verbesserung von Mobilitätsdiensten und die Förderung von Innovationen im Verkehrssektor interessiert.
  • Ja, wenn dir der Klimaschutz und die Nachhaltigkeit im Verkehrssektor wichtig sind.

Ziel des Vorhabens

Laut den Initiatoren soll das Vorhaben die Verfügbarkeit und Qualität von Mobilitätsdaten verbessern, um moderne Mobilitätsdienstleistungen und Innovationen im Verkehrssektor zu ermöglichen. Es zielt darauf ab, Hürden bei der Datennutzung zu verringern und klare, einheitliche Regeln für die Datenbereitstellung zu schaffen.

Was ändert sich konkret?

Was ändert sich?

Aktuelle Situation

Mobilitätsdaten werden uneinheitlich bereitgestellt, und es gibt unterschiedliche Regelungen zur Datenqualität und -verfügbarkeit.

Geplant ist

Das Mobilitätsdatengesetz schafft einen einheitlichen Rahmen für die Datenbereitstellung mit klaren Regeln und einer zentralen Koordinierungsstelle.

Beispiel: Ein Verkehrsunternehmen müsste künftig seine Daten nach bundesweit einheitlichen Standards bereitstellen, die von der neuen Koordinierungsstelle festgelegt werden.

Auswirkungen auf bestehende Abläufe

Bisher: Es gibt verschiedene Regelungen auf Landesebene und uneinheitliche Standards für Mobilitätsdaten.

Neu: Einheitliche technische Vorgaben und eine zentrale Koordinierungsstelle sollen die Datenbereitstellung vereinheitlichen.

In der Praxis: Dateninhaber müssten sich an einheitliche Standards halten, was die Interoperabilität und Qualität der Daten verbessern könnte.

Mögliche Folgen

  • Durch die Einführung einheitlicher Standards könnte die Qualität und Verfügbarkeit von Mobilitätsdaten verbessert werden.
  • Die zentrale Koordinierungsstelle könnte die Kommunikation zwischen Dateninhabern und Nutzern erleichtern.

Zu beachten

  • Für die Umsetzung des Gesetzes könnten zusätzliche Verwaltungsaufgaben auf Dateninhaber zukommen.
  • Die Einhaltung der neuen Standards könnte für einige Dateninhaber Anpassungen erfordern.

Offene Fragen

  • Wie genau wird die Zusammenarbeit zwischen Bund und Ländern in der Praxis organisiert?
  • Welche technischen Vorgaben werden genau von der Koordinierungsstelle festgelegt?

Warum reden viele darüber?

  • Das Vorhaben erhält Aufmerksamkeit, weil es die Grundlage für moderne Mobilitätsdienstleistungen schaffen und Innovationen im Verkehrssektor fördern soll. Es betrifft die Datenverfügbarkeit, die für die Entwicklung neuer Geschäftsmodelle und die Verbesserung des öffentlichen Verkehrs entscheidend ist.

Wer ist betroffen?

Dateninhaber wie Verkehrsunternehmen und Betreiber von Mobilitätsdiensten.Behörden, die Mobilitätsdaten zur Erfüllung ihrer Aufgaben nutzen.Nutzer von Mobilitätsdiensten, die von verbesserten Informations- und Buchungssystemen profitieren könnten.