Gesetz zur Durchführung der EU-Verordnung über europäische Daten-Governance (Daten-Governance-Gesetz - DGG)
Worum geht es?
Die Bundesregierung bringt einen Gesetzentwurf ein, um die EU-Verordnung über europäische Daten-Governance in Deutschland durchzuführen. Der Entwurf benennt die Bundesnetzagentur und das Statistische Bundesamt als zuständige Behörden und enthält Bußgeldvorschriften.
Betrifft dich das?
Direkt betroffen
- Ja, wenn du in einem Unternehmen arbeitest, das Datenvermittlungsdienste anbietet.
- Ja, wenn du Teil einer Organisation bist, die Daten altruistisch nutzen möchte.
Indirekt betroffen
- Ja, wenn du in einer Behörde arbeitest, die mit der Regulierung von Datenvermittlungsdiensten befasst ist.
- Ja, wenn du in einer öffentlichen Einrichtung tätig bist, die Daten zur Weiterverwendung bereitstellt.
Gesellschaftliches Interesse
- Ja, wenn dich die Nutzung und der Zugang zu öffentlichen Daten interessiert.
- Ja, wenn du an der Entwicklung einer sicheren und vertrauenswürdigen Datengesellschaft interessiert bist.
Ziel des Vorhabens
Laut den Initiatoren soll das Vorhaben die Entwicklung eines Datenbinnenmarktes und einer vertrauenswürdigen Datengesellschaft fördern. Durch einen fairen Zugang zu geschützten Daten des öffentlichen Sektors sollen Innovationen vorangetrieben werden.
Was ändert sich konkret?
Was ändert sich?
Aktuelle Situation
Der Daten-Governance-Rechtsakt der EU ist in Kraft, aber es fehlen nationale Durchführungsbestimmungen.
Geplant ist
Die Bundesnetzagentur und das Statistische Bundesamt werden als zuständige Behörden benannt, und es werden Bußgeldvorschriften eingeführt.
Beispiel: Ein Unternehmen, das Datenvermittlungsdienste anbietet, muss sich bei der Bundesnetzagentur registrieren lassen.
Auswirkungen auf bestehende Abläufe
Bisher: Es gibt keine klar benannten nationalen Behörden für die Umsetzung der EU-Daten-Governance-Verordnung.
Neu: Die Bundesnetzagentur und das Statistische Bundesamt werden als zuständige Behörden benannt.
In der Praxis: Die Zuständigkeiten für die Regulierung von Datenvermittlungsdiensten und die Unterstützung bei der Weiterverwendung von Daten werden klarer geregelt.
Mögliche Folgen
- Durch die Benennung der Bundesnetzagentur als Aufsichtsbehörde könnten Datenvermittlungsdienste stärker reguliert werden.
- Die Einführung von Bußgeldvorschriften könnte die Einhaltung der EU-Daten-Governance-Verordnung fördern.
Zu beachten
- Anbieter von Datenvermittlungsdiensten müssen sich auf neue Registrierungsanforderungen einstellen.
- Die Umsetzung könnte zusätzlichen Verwaltungsaufwand für die beteiligten Behörden bedeuten.
Offene Fragen
- Wie hoch werden die Bußgelder für Verstöße gegen die Verordnung sein?
- Welche technischen und personellen Ressourcen werden den Behörden zur Verfügung gestellt?
Warum reden viele darüber?
- Das Thema erhält Aufmerksamkeit, weil es um die Nutzung und den Schutz von Daten geht, die für Innovationen und die Wirtschaft von großer Bedeutung sind.
- In der öffentlichen Debatte wird erörtert, wie ein fairer und sicherer Zugang zu Daten gewährleistet werden kann.