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Phase 1

Gesetz zur Einführung einer Kindergrundsicherung

Initiator: Bundesregierung (Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend) Eingereicht: 13.10.2023 BR-Drs. 505/23
Eingereicht
1. Lesung
Ausschuss
2./3. Lesung
Bundesrat
Vermittlungoptional
In Kraft
Aktueller Status:Eingereicht
Drucksache (PDF)

Worum geht es?

Die Bundesregierung schlägt die Einführung einer Kindergrundsicherung vor. Diese soll bestehende Leistungen wie Kindergeld, Bürgergeld und Kinderzuschlag bündeln, um die Existenzsicherung von Familien zu verbessern und Kinderarmut zu bekämpfen.

Betrifft dich das?

Direkt betroffen

  • Ja, wenn du ein Kind oder Jugendlicher in Deutschland bist.
  • Ja, wenn du als Elternteil finanzielle Unterstützung für dein Kind erhältst.

Indirekt betroffen

  • Ja, wenn du in einer Behörde arbeitest, die mit der Verwaltung von Sozialleistungen befasst ist.

Gesellschaftliches Interesse

  • Ja, wenn du dich für die Bekämpfung von Kinderarmut und die Förderung von Chancengleichheit interessierst.

Ziel des Vorhabens

Laut den Initiatoren soll die Kindergrundsicherung dazu beitragen, Kinderarmut zu bekämpfen und Chancengleichheit zu fördern, indem sie finanzielle Leistungen bündelt und den Zugang zu diesen Leistungen vereinfacht.

Was ändert sich konkret?

Was ändert sich?

Aktuelle Situation

Derzeit erhalten Familien verschiedene Leistungen wie Kindergeld und Kinderzuschlag, die separat beantragt werden müssen.

Geplant ist

Die Kindergrundsicherung soll diese Leistungen bündeln und in Form eines Kindergarantiebetrags und eines Kinderzusatzbetrags bereitstellen. Die Antragstellung soll digital erfolgen.

Beispiel: Eine Familie kann künftig über ein digitales Portal sowohl den Kindergarantiebetrag als auch den Kinderzusatzbetrag beantragen, ohne mehrere Anträge ausfüllen zu müssen.

Auswirkungen auf bestehende Abläufe

Bisher: Familien müssen verschiedene Anträge für Kindergeld, Kinderzuschlag und andere Leistungen stellen.

Neu: Die Kindergrundsicherung vereinfacht den Prozess durch eine zentrale, digitale Antragstellung und Verwaltung.

In der Praxis: Familien könnten schneller und einfacher Zugang zu den benötigten Leistungen erhalten, da die Bürokratie reduziert wird.

Mögliche Folgen

  • Durch die Bündelung von Leistungen könnte die finanzielle Unterstützung für Familien transparenter und zugänglicher werden.
  • Die Einführung eines digitalen Antragssystems könnte den Verwaltungsaufwand für Familien und Behörden reduzieren.

Zu beachten

  • Für die Umsetzung der digitalen Antragstellung sind technische Infrastruktur und Datenschutzmaßnahmen erforderlich.
  • Die Umstellung auf ein digitales System könnte für einige Familien ohne digitalen Zugang eine Herausforderung darstellen.

Offene Fragen

  • Wie wird die Finanzierung der Kindergrundsicherung langfristig sichergestellt?
  • Welche konkreten Maßnahmen werden ergriffen, um den Datenschutz bei der digitalen Antragstellung zu gewährleisten?

Warum reden viele darüber?

  • Das Thema erhält Aufmerksamkeit, weil es die Bekämpfung von Kinderarmut und die Förderung von Chancengleichheit betrifft. In der öffentlichen Debatte wird erörtert, wie finanzielle Unterstützung effizienter und gerechter gestaltet werden kann.

Wer ist betroffen?

Familien mit Kindern in DeutschlandKinder und Jugendliche, die von Armut bedroht sindAlleinerziehende

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