Gesetz zur Einschränkung der Privatisierung öffentlicher Infrastrukturen im Bereich der Bundesfernstraßen (Bundesfernstraßenprivatisierungseinschränkungsgesetz - BFStrPrivEinschG)
Worum geht es?
Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hat einen Gesetzentwurf eingebracht, der die Privatisierung öffentlicher Infrastrukturen im Bereich der Bundesfernstraßen einschränken soll. Öffentlich-Private Partnerschaften (ÖPP) für Aufgaben der Straßenbaulast sollen unterbunden werden.
Betrifft dich das?
Direkt betroffen
- Ja, wenn du in einem Unternehmen arbeitest, das an Öffentlich-Privaten Partnerschaften im Bereich der Bundesfernstraßen beteiligt ist.
Indirekt betroffen
- Ja, wenn du in einer Behörde arbeitest, die mit der Verwaltung oder dem Bau von Bundesfernstraßen befasst ist.
Gesellschaftliches Interesse
- Ja, wenn dich die Finanzierung und der Unterhalt öffentlicher Infrastrukturen interessieren.
- Ja, wenn du Bedenken hinsichtlich der Transparenz und Kontrolle von Öffentlich-Privaten Partnerschaften hast.
Ziel des Vorhabens
Laut den Initiatoren soll die Beteiligung von Privaten an Bau, Unterhalt und Finanzierung der Bundesfernstraßenverkehrsinfrastrukturen im Rahmen von Öffentlich-Privaten Partnerschaften beendet werden.
Was ändert sich konkret?
Was ändert sich?
Aktuelle Situation
Derzeit können private Unternehmen im Rahmen von Öffentlich-Privaten Partnerschaften Aufgaben im Bereich der Bundesfernstraßen übernehmen.
Geplant ist
Künftig soll die Beteiligung von Privaten an Bau, Unterhalt und Finanzierung der Bundesfernstraßen im Rahmen von Öffentlich-Privaten Partnerschaften ausgeschlossen werden.
Beispiel: Ein privates Bauunternehmen könnte künftig nicht mehr im Rahmen einer Partnerschaft mit dem Staat an der Instandhaltung einer Autobahn beteiligt sein.
Auswirkungen auf bestehende Abläufe
Bisher: Öffentlich-Private Partnerschaften ermöglichen privaten Unternehmen, Aufgaben im Bereich der Bundesfernstraßen zu übernehmen.
Neu: Die Gesetzesänderung würde diese Möglichkeit ausschließen und die Aufgaben im Bereich der Bundesfernstraßen vollständig in öffentlicher Hand belassen.
In der Praxis: Die Verwaltung und der Bau von Bundesfernstraßen würden ausschließlich durch staatliche Stellen erfolgen, ohne private Beteiligung.
Mögliche Folgen
- Durch den Ausschluss von Öffentlich-Privaten Partnerschaften könnten die öffentlichen Haushalte stärker belastet werden, da die Finanzierung und der Unterhalt der Bundesfernstraßen vollständig durch den Staat erfolgen müssten.
- Die Transparenz und Kontrolle über die Kosten und Ausgaben im Bereich der Bundesfernstraßen könnten verbessert werden, da keine privaten Beteiligungen mehr bestehen.
Zu beachten
- Die Umsetzung könnte zusätzlichen Verwaltungsaufwand erfordern, da staatliche Stellen alle Aufgaben im Bereich der Bundesfernstraßen übernehmen müssten.
- Die Finanzierung der Bundesfernstraßen könnte teurer werden, da keine privaten Investitionen mehr zur Verfügung stehen.
Offene Fragen
- Wie sollen die zusätzlichen finanziellen Belastungen für den Staatshaushalt kompensiert werden?
- Welche konkreten Maßnahmen sind geplant, um die Effizienz der staatlichen Verwaltung im Bereich der Bundesfernstraßen zu gewährleisten?
Warum reden viele darüber?
- Das Thema erhält Aufmerksamkeit, weil es die grundlegende Organisation und Finanzierung öffentlicher Infrastrukturen betrifft. In der öffentlichen Debatte wird erörtert, wie sich staatliche Kontrolle und Transparenz mit Effizienz und Kosteneffizienz vereinbaren lassen.