Gesetz zur Gleichstellung behinderter Menschen und zur Änderung anderer Gesetze (G-SIG: 14019812)
Worum geht es?
Der Gesetzentwurf zur Gleichstellung behinderter Menschen und zur Änderung anderer Gesetze wird von den Fraktionen BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und SPD eingebracht. Er zielt darauf ab, das Benachteiligungsverbot des Grundgesetzes für behinderte Menschen umzusetzen und umfasst zahlreiche Maßnahmen zur Förderung der Gleichstellung und Barrierefreiheit.
Betrifft dich das?
Direkt betroffen
- Ja, wenn du behindert bist und Zugang zu barrierefreien öffentlichen Dienstleistungen benötigst.
- Ja, wenn du hör- oder sprachbehindert bist und die Gebärdensprache im Rechtsverkehr nutzen möchtest.
Indirekt betroffen
- Ja, wenn du in einer Behörde arbeitest, die barrierefreie Dienstleistungen anbieten muss.
- Ja, wenn du als Unternehmer im öffentlichen Bau- oder Verkehrsbereich tätig bist und Barrierefreiheit umsetzen musst.
Gesellschaftliches Interesse
- Ja, wenn dir die Gleichstellung und Teilhabe behinderter Menschen wichtig ist.
- Ja, wenn du dich für die Umsetzung von Barrierefreiheit in öffentlichen Bereichen interessierst.
Ziel des Vorhabens
Laut den Initiatoren soll das Vorhaben die Benachteiligung behinderter Menschen beseitigen und verhindern, ihre gleichberechtigte Teilhabe am gesellschaftlichen Leben gewährleisten und eine selbstbestimmte Lebensführung ermöglichen.
Was ändert sich konkret?
Was ändert sich?
Aktuelle Situation
Behinderte Menschen stoßen oft auf Barrieren im Alltag, sei es im öffentlichen Verkehr, bei Wahlen oder im Zugang zu Informationen.
Geplant ist
Das Gesetz soll Barrieren abbauen, indem es z.B. die Nutzung der Gebärdensprache im Rechtsverkehr ermöglicht und die Barrierefreiheit in öffentlichen Räumen und Verkehrsmitteln sicherstellt.
Beispiel: Ein hörbehinderter Mensch kann bei Behördengängen die Deutsche Gebärdensprache nutzen, um sich verständlich zu machen.
Auswirkungen auf bestehende Abläufe
Bisher: Die Bundesverwaltung ist nicht verpflichtet, umfassende Barrierefreiheit zu gewährleisten.
Neu: Die Bundesverwaltung muss Barrierefreiheit in allen Bereichen sicherstellen und spezielle Kommunikationshilfen für behinderte Menschen bereitstellen.
In der Praxis: Behörden müssen ihre Internetauftritte und Dokumente so gestalten, dass sie für blinde und sehbehinderte Menschen zugänglich sind.
Mögliche Folgen
- Durch die Einführung von Wahlschablonen könnten blinde und sehbehinderte Menschen selbstständig wählen.
- Behörden könnten zusätzlichen Verwaltungsaufwand haben, um barrierefreie Angebote umzusetzen.
Zu beachten
- Für die Umsetzung der Barrierefreiheit könnten nicht bezifferbare Mehrausgaben entstehen.
- Unternehmen im Bau- und Verkehrsbereich müssen eventuell in barrierefreie Infrastruktur investieren.
Offene Fragen
- Wie hoch werden die genauen Kosten für die Umsetzung der Barrierefreiheit sein?
- Welche technischen Standards werden für die barrierefreie Informationstechnik verbindlich festgelegt?
Warum reden viele darüber?
- Das Thema erhält Aufmerksamkeit, weil es die Rechte und Teilhabe von Menschen mit Behinderungen im Alltag betrifft.
- In der öffentlichen Debatte wird erörtert, wie Barrierefreiheit praktisch umgesetzt und finanziert werden kann.