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Phase 1

Gesetz zur Modernisierung des Entschädigungsrechts für zu Unrecht erlittene Haft

Initiator: Fraktion der AfD Eingereicht: 09.11.2023 BT-Drs. 20/9208
Eingereicht
1. Lesung
Ausschuss
2./3. Lesung
Bundesrat
Vermittlungoptional
In Kraft
Aktueller Status:Eingereicht
Drucksache (PDF)

Worum geht es?

Die Fraktion der AfD schlägt ein Gesetz zur Modernisierung des Entschädigungsrechts für zu Unrecht erlittene Haft vor. Der Entwurf sieht eine Erhöhung der Haftentschädigungspauschale vor.

Betrifft dich das?

Direkt betroffen

  • Ja, wenn du zu Unrecht inhaftiert wurdest und Anspruch auf Entschädigung hast.

Indirekt betroffen

  • Ja, wenn du in der Justizverwaltung arbeitest und mit Entschädigungsansprüchen befasst bist.

Gesellschaftliches Interesse

  • Ja, wenn dich die Frage der Entschädigung für zu Unrecht erlittene Haft interessiert.

Ziel des Vorhabens

Hierzu liegen im verfügbaren Material keine Angaben vor.

Was ändert sich konkret?

Was ändert sich?

Aktuelle Situation

Die Haftentschädigung beträgt 75 Euro pro Hafttag.

Geplant ist

Die Haftentschädigung soll auf 100 Euro pro Hafttag erhöht werden, bei Freiheitsentzug von mehr als 12 Monaten auf 200 Euro pro Hafttag.

Beispiel: Wurdest du zu Unrecht für 13 Monate inhaftiert, würdest du künftig 200 Euro pro Hafttag als Entschädigung erhalten.

Was ändert sich?

Aktuelle Situation

Es besteht die Möglichkeit, dass die Staatskasse Forderungen gegen den Entschädigungsanspruch aufrechnet.

Geplant ist

Eine Aufrechnung von Forderungen der Staatskasse gegen den Entschädigungsanspruch soll unzulässig sein.

Beispiel: Falls du Schulden bei der Staatskasse hast, könnten diese nicht mehr mit deinem Entschädigungsanspruch verrechnet werden.

Was ändert sich?

Aktuelle Situation

Es wird ein Vorteilsausgleich für ersparte Aufwendungen für Verpflegung und Unterbringung vorgenommen.

Geplant ist

Ein Vorteilsausgleich für ersparte Aufwendungen für Verpflegung und Unterbringung soll nicht mehr stattfinden.

Beispiel: Die Kosten für Verpflegung und Unterbringung während der Haft würden nicht mehr von der Entschädigung abgezogen.

Was ändert sich?

Aktuelle Situation

Es gibt keine Regelung zur Nachversicherung für Renten- oder Versorgungsansprüche bei Freiheitsentzug.

Geplant ist

Ein Anspruch auf Nachversicherung für Renten- oder Versorgungsansprüche soll bei Freiheitsentzug von mehr als 6 Monaten bestehen.

Beispiel: Wurdest du länger als 6 Monate inhaftiert, würdest du für diese Zeit nachversichert werden.

Auswirkungen auf bestehende Abläufe

Bisher: Die Haftentschädigung beträgt 75 Euro pro Tag und es gibt Aufrechnungsmöglichkeiten.

Neu: Die Entschädigung wird auf 100 bzw. 200 Euro pro Tag erhöht und eine Aufrechnung ist unzulässig.

In der Praxis: Betroffene erhalten höhere Entschädigungen ohne Abzüge durch Aufrechnung.

Mögliche Folgen

  • Durch die Erhöhung der Haftentschädigung könnten die finanziellen Belastungen für den Staat steigen.
  • Die Unzulässigkeit der Aufrechnung könnte dazu führen, dass Betroffene ihre Entschädigung vollständig erhalten.

Zu beachten

  • Die Erhöhung der Entschädigung könnte zu einer höheren finanziellen Belastung der Staatskasse führen.
  • Die Nachversicherung für Renten- oder Versorgungsansprüche könnte zusätzlichen Verwaltungsaufwand erfordern.

Offene Fragen

  • Wie werden die zusätzlichen Kosten für die Erhöhung der Haftentschädigung finanziert?
  • Welche konkreten Mechanismen werden zur Umsetzung der Nachversicherung eingeführt?

Warum reden viele darüber?

  • Das Thema erhält Aufmerksamkeit, da es um die Gerechtigkeit und finanzielle Entschädigung für zu Unrecht erlittene Haft geht. Die Erhöhung der Entschädigung und die Unzulässigkeit der Aufrechnung betreffen die finanzielle Verantwortung des Staates gegenüber den Betroffenen.

Wer ist betroffen?

Personen, die zu Unrecht inhaftiert wurden und Anspruch auf Entschädigung haben.