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Phase 7

Gesetz zur Neuordnung der Marktüberwachung

Initiator: Bundesregierung (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) Eingereicht: 12.02.2021 BR-Drs. 167/21
Eingereicht
1. Lesung
Ausschuss
2./3. Lesung
Bundesrat
Vermittlungoptional
In Kraft
Aktueller Status:Inkrafttreten
Drucksache (PDF)

Worum geht es?

Die Bundesregierung bringt das Gesetz zur Neuordnung der Marktüberwachung ein, das die Vollzugsbestimmungen der EU-Marktüberwachungsverordnung sowohl auf europäisch harmonisierte als auch auf nicht harmonisierte Non-food-Produkte anwendet.

Betrifft dich das?

Direkt betroffen

  • Ja, wenn du ein Unternehmen betreibst, das Non-food-Produkte herstellt oder vertreibt.
  • Ja, wenn du in einer Marktüberwachungsbehörde arbeitest.

Indirekt betroffen

  • Ja, wenn du Verbraucher bist und Non-food-Produkte kaufst.

Gesellschaftliches Interesse

  • Ja, wenn dich die Vereinheitlichung von Marktüberwachungsstandards interessiert.
  • Ja, wenn du dich für Produktsicherheit im Online-Handel einsetzt.

Ziel des Vorhabens

Laut den Initiatoren soll das Gesetz die Rechtsklarheit und Verständlichkeit der Marktüberwachung verbessern, indem es einheitliche Bestimmungen für den europäisch harmonisierten und nicht harmonisierten Non-food-Produktbereich schafft.

Was ändert sich konkret?

Was ändert sich?

Aktuelle Situation

Die Marktüberwachung für Non-food-Produkte ist in Deutschland durch die Verordnung (EU) 2019/1020 und das Produktsicherheitsgesetz geregelt, was zu einem Nebeneinander von Regelungen führt.

Geplant ist

Das neue Gesetz schafft einheitliche Marktüberwachungsbestimmungen für europäisch harmonisierte und nicht harmonisierte Non-food-Produkte.

Beispiel: Ein Unternehmen, das Non-food-Produkte herstellt, muss sich künftig an einheitliche Marktüberwachungsstandards halten, unabhängig davon, ob die Produkte europäisch harmonisiert sind oder nicht.

Auswirkungen auf bestehende Abläufe

Bisher: Die Marktüberwachung erfolgt durch separate Regelungen für harmonisierte und nicht harmonisierte Produkte.

Neu: Ein einheitliches Gesetz regelt die Marktüberwachung für beide Produktkategorien.

In der Praxis: Behörden und Unternehmen müssen sich nur noch mit einem einheitlichen Regelwerk auseinandersetzen, was die Rechtsklarheit verbessert.

Mögliche Folgen

  • Durch die Vereinheitlichung der Marktüberwachungsbestimmungen könnte die Rechtsklarheit für Unternehmen verbessert werden.
  • Marktüberwachungsbehörden könnten effizienter arbeiten, da sie sich nur noch an einem Regelwerk orientieren müssen.

Zu beachten

  • Unternehmen müssen sich auf die neuen einheitlichen Regelungen einstellen, was Anpassungen in internen Prozessen erfordern könnte.
  • Die Umsetzung des Gesetzes könnte zusätzlichen Verwaltungsaufwand für Marktüberwachungsbehörden bedeuten.

Warum reden viele darüber?

  • Das Vorhaben erhält Aufmerksamkeit, da es die Vereinheitlichung der Marktüberwachung für Non-food-Produkte betrifft und somit die Produktsicherheit und den Verbraucherschutz stärken könnte.

Wer ist betroffen?

Unternehmen, die Non-food-Produkte herstellen oder vertreibenMarktüberwachungsbehördenVerbraucher, die Non-food-Produkte kaufen