CORENODAInformationen. Einordnen. Verstehen.
Phase 1

Gesetz zur Neuregelung geschäftsmäßiger Hilfeleistung in Steuersachen sowie Änderung weiterer Vorschriften der steuerberatenden Berufe

Initiator: Bundesregierung (Bundesministerium der Finanzen) Eingereicht: 18.08.2023 BR-Drs. 361/23
Eingereicht
1. Lesung
Ausschuss
2./3. Lesung
Bundesrat
Vermittlungoptional
In Kraft
Aktueller Status:Eingereicht
Drucksache (PDF)

Worum geht es?

Die Bundesregierung schlägt eine Neuregelung der beschränkten und unentgeltlichen geschäftsmäßigen Hilfeleistung in Steuersachen vor, einschließlich der Einführung einer Generalklausel und der Modernisierung von Vorschriften über Lohnsteuerhilfevereine.

Betrifft dich das?

Direkt betroffen

  • Ja, wenn du in einem Lohnsteuerhilfeverein tätig bist.
  • Ja, wenn du als Steuerberaterin oder Steuerberater arbeitest.

Indirekt betroffen

  • Ja, wenn du Dienstleistungen in Steuersachen in Anspruch nimmst.
  • Ja, wenn du in einer Organisation arbeitest, die steuerliche Hilfeleistungen erbringt.

Gesellschaftliches Interesse

  • Ja, wenn dich die Regulierung von steuerlichen Dienstleistungen interessiert.
  • Ja, wenn du die Vereinheitlichung von Rechtsdienstleistungen befürwortest.

Ziel des Vorhabens

Laut den Initiatoren soll das Vorhaben die unsystematische und inkohärente Regelung der Befugnisse zur geschäftsmäßigen Hilfeleistung in Steuersachen verbessern und die unentgeltliche Hilfeleistung an die Regelungen des Rechtsdienstleistungsgesetzes angleichen.

Was ändert sich konkret?

Was ändert sich?

Aktuelle Situation

Derzeit gibt es eine abschließende Liste von Personen und Vereinigungen, die zur geschäftsmäßigen Hilfeleistung in Steuersachen befugt sind.

Geplant ist

Künftig soll auf diese Liste verzichtet werden und stattdessen eine Generalklausel eingeführt werden, die geschäftsmäßige Hilfeleistungen als Nebenleistung zu einer nichtsteuerberatenden Haupttätigkeit erlaubt.

Beispiel: Ein Unternehmen, das primär Beratungsdienstleistungen anbietet, könnte unter bestimmten Voraussetzungen auch steuerliche Hilfeleistungen erbringen.

Auswirkungen auf bestehende Abläufe

Bisher: Die unentgeltliche Hilfeleistung in Steuersachen ist nur gegenüber Angehörigen zulässig.

Neu: Die unentgeltliche Hilfeleistung soll an die Regelungen des Rechtsdienstleistungsgesetzes angepasst werden, was eine Ausweitung der zulässigen Empfänger ermöglicht.

In der Praxis: Organisationen könnten unentgeltliche steuerliche Hilfeleistungen auch außerhalb des engsten Verwandten- und Bekanntenkreises anbieten.

Mögliche Folgen

  • Durch die Generalklausel könnten mehr Unternehmen steuerliche Hilfeleistungen als Teil ihrer Dienstleistungen anbieten.
  • Die Anpassung der unentgeltlichen Hilfeleistung könnte den Zugang zu steuerlicher Beratung für mehr Menschen erleichtern.

Zu beachten

  • Die Einführung einer Generalklausel könnte zu Unsicherheiten darüber führen, wer genau steuerliche Hilfeleistungen anbieten darf.
  • Die Ausweitung der unentgeltlichen Hilfeleistungen erfordert klare Abgrenzungen, um unqualifizierte Beratungen zu vermeiden.

Offene Fragen

  • Wie wird die Generalklausel konkret formuliert, um Missverständnisse zu vermeiden?
  • Welche Maßnahmen werden ergriffen, um die Qualität der steuerlichen Hilfeleistungen sicherzustellen?

Warum reden viele darüber?

  • Das Vorhaben erhält Aufmerksamkeit, da es die Regulierung steuerlicher Dienstleistungen betrifft und potenziell den Zugang zu steuerlicher Beratung für viele Menschen erleichtert.

Wer ist betroffen?

Steuerberaterinnen und SteuerberaterRechtsanwältinnen und RechtsanwälteLohnsteuerhilfevereineBerufs- und Interessenvereinigungengenossenschaftliche PrüfverbändeSpediteure und Zollvertreter