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Phase 1

Gesetz zur Neuregelung des Schwangerschaftsabbruchs

Eingereicht: 14.11.2024 BT-Drs. 20/13775
Eingereicht
1. Lesung
Ausschuss
2./3. Lesung
Bundesrat
Vermittlungoptional
In Kraft
Aktueller Status:Eingereicht
Drucksache (PDF)

Worum geht es?

Der Gesetzentwurf zur Neuregelung des Schwangerschaftsabbruchs sieht vor, den Abbruch bis zur zwölften Schwangerschaftswoche auf Verlangen der Schwangeren straffrei zu stellen und die Regelungen aus dem Strafgesetzbuch in das Schwangerschaftskonfliktgesetz zu übertragen. Zudem soll die dreitägige Wartefrist entfallen und die Kostenübernahme durch die gesetzliche Krankenversicherung erfolgen.

Betrifft dich das?

Direkt betroffen

  • Ja, wenn du schwanger bist und über einen Schwangerschaftsabbruch nachdenkst.
  • Ja, wenn du in einer Schwangerschaftskonfliktberatungsstelle arbeitest.

Indirekt betroffen

  • Ja, wenn du bei einer gesetzlichen Krankenversicherung arbeitest.
  • Ja, wenn du als Arzt Schwangerschaftsabbrüche durchführst.

Gesellschaftliches Interesse

  • Ja, wenn dich die rechtlichen Rahmenbedingungen für Schwangerschaftsabbrüche interessieren.
  • Ja, wenn dir das Thema reproduktive Selbstbestimmung wichtig ist.

Ziel des Vorhabens

Laut den Initiatoren soll das Vorhaben das reproduktive Selbstbestimmungsrecht und die körperliche Integrität und Autonomie der Schwangeren stärken, indem der Schwangerschaftsabbruch bis zur zwölften Woche straffrei gestellt wird.

Was ändert sich konkret?

Was ändert sich?

Aktuelle Situation

Der Schwangerschaftsabbruch ist grundsätzlich rechtswidrig und nur unter bestimmten Bedingungen straffrei. Eine dreitägige Wartefrist nach der Beratung ist vorgeschrieben.

Geplant ist

Der Schwangerschaftsabbruch bis zur zwölften Woche soll auf Verlangen der Schwangeren straffrei sein. Die dreitägige Wartefrist entfällt, und die Kosten werden von der gesetzlichen Krankenversicherung übernommen.

Beispiel: Eine Frau, die sich für einen Schwangerschaftsabbruch in der zehnten Woche entscheidet, muss keine dreitägige Wartefrist mehr einhalten und kann die Kostenübernahme durch ihre Krankenkasse erwarten.

Auswirkungen auf bestehende Abläufe

Bisher: Der Schwangerschaftsabbruch ist im Strafgesetzbuch geregelt und unterliegt strafrechtlichen Bestimmungen.

Neu: Die Regelungen zum Schwangerschaftsabbruch werden in das Schwangerschaftskonfliktgesetz übertragen, das den Abbruch auf Verlangen bis zur zwölften Woche straffrei stellt.

In der Praxis: Schwangere Frauen können den Abbruch ohne strafrechtliche Konsequenzen bis zur zwölften Woche durchführen lassen, und Ärzte müssen sich nicht mehr auf das Strafgesetzbuch beziehen.

Mögliche Folgen

  • Durch die Streichung der dreitägigen Wartefrist könnten Schwangerschaftsabbrüche schneller durchgeführt werden.
  • Die Kostenübernahme durch die gesetzliche Krankenversicherung könnte die finanzielle Belastung für Schwangere reduzieren.

Zu beachten

  • Anbieter von Schwangerschaftsabbrüchen müssen die neuen Regelungen im Schwangerschaftskonfliktgesetz beachten.
  • Die gesetzliche Krankenversicherung muss sich auf die Übernahme der Kosten für Schwangerschaftsabbrüche einstellen.

Offene Fragen

  • Wie wird die einheitliche Umsetzung der neuen Regelungen in den Bundesländern sichergestellt?
  • Welche Maßnahmen werden ergriffen, um die Verfügbarkeit von Beratungsstellen zu gewährleisten?

Warum reden viele darüber?

  • Das Thema ist gesellschaftlich relevant, da es die Frage der reproduktiven Selbstbestimmung und die rechtlichen Rahmenbedingungen für Schwangerschaftsabbrüche betrifft.
  • Es gibt unterschiedliche Ansichten über die moralischen und ethischen Implikationen von Schwangerschaftsabbrüchen, was zu einer breiten öffentlichen Debatte führt.

Wer ist betroffen?

Schwangere FrauenGesetzliche KrankenversicherungenÄrzte und medizinisches PersonalSchwangerschaftskonfliktberatungsstellen