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Phase 7

Gesetz zur Regelung des Erscheinungsbilds von Beamtinnen und Beamten sowie zur Änderung weiterer dienstrechtlicher Vorschriften

Initiator: Bundesregierung (Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat) Eingereicht: 01.01.2021 BR-Drs. 15/21
Eingereicht
1. Lesung
Ausschuss
2./3. Lesung
Bundesrat
Vermittlungoptional
In Kraft
Aktueller Status:Inkrafttreten
Drucksache (PDF)

Worum geht es?

Die Bundesregierung bringt ein Gesetz ein, das die Regelung des Erscheinungsbilds von Beamtinnen und Beamten sowie Soldatinnen und Soldaten betrifft. Es werden Änderungen in verschiedenen dienstrechtlichen Vorschriften vorgenommen, um unter anderem rechtliche Klarheit über Tätowierungen, Haar- und Barttracht sowie Schmuck zu schaffen.

Betrifft dich das?

Direkt betroffen

  • Ja, wenn du Beamtin oder Beamter bist und dein äußeres Erscheinungsbild dienstrechtlich geregelt wird.
  • Ja, wenn du Soldatin oder Soldat bist und dein Erscheinungsbild den neuen Regelungen entsprechen muss.

Indirekt betroffen

  • Ja, wenn du in einer Behörde arbeitest, die für die Umsetzung der neuen Regelungen verantwortlich ist.

Gesellschaftliches Interesse

  • Ja, wenn dich die Vereinbarkeit von Persönlichkeitsrechten und dienstlichen Anforderungen interessiert.

Ziel des Vorhabens

Laut den Initiatoren soll das Gesetz eine hinreichend bestimmte gesetzliche Ermächtigungsgrundlage schaffen, um das Erscheinungsbild von Beamtinnen und Beamten zu regeln. Dies ist notwendig, da das Bundesverwaltungsgericht entschieden hat, dass bestehende Regelungen nicht den Anforderungen an eine gesetzliche Ermächtigung genügen.

Was ändert sich konkret?

Was ändert sich?

Aktuelle Situation

Das Erscheinungsbild von Beamtinnen und Beamten wird überwiegend durch Verwaltungsvorschriften geregelt, die nicht als hinreichend bestimmt gelten.

Geplant ist

Es werden klare gesetzliche Ermächtigungsgrundlagen geschaffen, um das Erscheinungsbild von Beamtinnen und Beamten sowie Soldatinnen und Soldaten zu regeln.

Beispiel: Ein Beamter mit einer sichtbaren Tätowierung muss künftig darauf achten, dass diese den neuen gesetzlichen Vorgaben entspricht.

Was ändert sich?

Aktuelle Situation

Dienstliche Beurteilungen und die Rücknahme von Ernennungen sind nicht einheitlich geregelt.

Geplant ist

Die Regelungen zu dienstlichen Beurteilungen und zur Rücknahme von Ernennungen werden konkretisiert und vereinheitlicht.

Beispiel: Eine Beamtin, die nach ihrer Ernennung wegen eines Vergehens verurteilt wird, kann ihre Ernennung unter den neuen Regelungen zurückgenommen sehen.

Was ändert sich?

Aktuelle Situation

Umweltbezogene Kriterien spielen bei Dienstreisen keine Rolle.

Geplant ist

Umweltverträglichkeit und Nachhaltigkeit werden als Kriterien für Dienstreisen im Bundesreisekostengesetz aufgenommen.

Beispiel: Bei der Planung einer Dienstreise muss nun auch die Umweltverträglichkeit der gewählten Reisemittel berücksichtigt werden.

Auswirkungen auf bestehende Abläufe

Bisher: Das Erscheinungsbild von Beamten und Soldaten wird durch Verwaltungsvorschriften geregelt, die nicht als ausreichend bestimmt gelten.

Neu: Es wird eine gesetzliche Ermächtigungsgrundlage geschaffen, die klare Vorgaben für das Erscheinungsbild von Beamten und Soldaten festlegt.

In der Praxis: Beamte und Soldaten müssen sich an neue, gesetzlich festgelegte Regeln für ihr äußeres Erscheinungsbild halten.

Bisher: Dienstliche Beurteilungen und die Rücknahme von Ernennungen sind nicht klar geregelt.

Neu: Die Regelungen werden konkretisiert und vereinheitlicht, um mehr Rechtssicherheit zu schaffen.

In der Praxis: Behörden haben klare Vorgaben, wann eine Ernennung zurückgenommen werden kann.

Bisher: Dienstreisen werden nach den Kriterien der Sparsamkeit und Wirtschaftlichkeit geplant.

Neu: Zusätzlich werden Umweltverträglichkeit und Nachhaltigkeit als Kriterien berücksichtigt.

In der Praxis: Dienstreisen müssen unter Berücksichtigung von Umweltaspekten geplant werden.

Mögliche Folgen

  • Durch die neuen Regelungen könnte es zu einer stärkeren Vereinheitlichung des Erscheinungsbilds von Beamtinnen und Beamten kommen.
  • Die Berücksichtigung von Umweltkriterien bei Dienstreisen könnte zu einer Reduzierung der CO2-Emissionen führen.
  • Behörden könnten durch die neuen Regelungen zusätzlichen Verwaltungsaufwand bei der Umsetzung der Vorgaben haben.

Zu beachten

  • Für die Umsetzung der neuen Regelungen zum Erscheinungsbild könnten zusätzliche Schulungen für Personalverantwortliche erforderlich werden.
  • Die Berücksichtigung von Umweltkriterien bei Dienstreisen könnte zu höheren Kosten führen, wenn umweltfreundlichere, aber teurere Reisemittel gewählt werden.

Offene Fragen

  • Wie wird die Einhaltung der neuen Regelungen zum Erscheinungsbild kontrolliert?
  • Welche konkreten Umweltkriterien werden bei der Planung von Dienstreisen berücksichtigt?

Warum reden viele darüber?

  • Das Thema erhält Aufmerksamkeit, da es die Balance zwischen Persönlichkeitsrechten und dienstlichen Anforderungen betrifft.
  • In der öffentlichen Debatte wird erörtert, wie weit der Staat in die Persönlichkeitsrechte von Beamtinnen und Beamten eingreifen darf.

Wer ist betroffen?

Beamtinnen und BeamteSoldatinnen und SoldatenBehörden, die mit der Umsetzung der neuen Regelungen befasst sind