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Phase 1

Gesetz zur Stärkung der direkten Demokratie im Grundgesetz

Initiator: Fraktion DIE LINKE Eingereicht: 24.10.2017 BR-Drs. 19/16
Eingereicht
1. Lesung
Ausschuss
2./3. Lesung
Bundesrat
Vermittlungoptional
In Kraft
Aktueller Status:Eingereicht
Drucksache (PDF)

Worum geht es?

Der Gesetzentwurf zur Stärkung der direkten Demokratie im Grundgesetz wird von der Fraktion DIE LINKE eingebracht. Er sieht die Einführung von direktdemokratischen Entscheidungen durch Volksinitiative, Volksbegehren und Volksentscheid vor.

Betrifft dich das?

Direkt betroffen

  • Ja, wenn du in Deutschland lebst und das 16. Lebensjahr vollendet hast.
  • Ja, wenn du seit mindestens fünf Jahren in Deutschland wohnst und keine deutsche Staatsbürgerschaft besitzt.

Indirekt betroffen

  • Ja, wenn du in der politischen Bildung tätig bist und die neuen Mitbestimmungsmöglichkeiten vermitteln musst.
  • Ja, wenn du in einer Behörde arbeitest, die für die Organisation von Volksentscheiden zuständig ist.

Gesellschaftliches Interesse

  • Ja, wenn dich die Erweiterung der politischen Mitbestimmungsmöglichkeiten interessiert.
  • Ja, wenn du die Integration von Ausländern in politische Prozesse befürwortest.
  • Ja, wenn dir die Stärkung der Demokratie durch Bürgerbeteiligung wichtig ist.

Ziel des Vorhabens

Laut den Initiatoren soll das Vorhaben die repräsentative Demokratie durch direktdemokratische Elemente ergänzen und die Bevölkerung stärker in politische Entscheidungen einbinden.

Was ändert sich konkret?

Was ändert sich?

Aktuelle Situation

Direkte demokratische Mitbestimmung auf Bundesebene ist nicht vorgesehen.

Geplant ist

Das Grundgesetz soll um direktdemokratische Verfahren wie Volksinitiative, Volksbegehren und Volksentscheid ergänzt werden.

Beispiel: Bürger könnten künftig über bestimmte politische Entscheidungen direkt abstimmen, wenn ein entsprechendes Volksbegehren erfolgreich ist.

Was ändert sich?

Aktuelle Situation

Das aktive Wahlrecht ist auf deutsche Staatsangehörige ab 18 Jahren beschränkt.

Geplant ist

Das aktive Wahlrecht soll auf Personen ab 16 Jahren und auf Ausländer, die seit mindestens fünf Jahren in Deutschland leben, ausgeweitet werden.

Beispiel: Ein 17-jähriger Schüler könnte bei einem Volksentscheid mit abstimmen.

Auswirkungen auf bestehende Abläufe

Bisher: Gesetzesvorlagen werden nur durch die Bundesregierung, den Bundestag oder den Bundesrat eingebracht.

Neu: Auch Volksinitiativen können Gesetzesvorlagen in den Bundestag einbringen.

In der Praxis: Bürger könnten direkt Einfluss auf die Gesetzgebung nehmen, indem sie über Volksinitiativen Gesetzesvorlagen einbringen.

Bisher: Verfassungsänderungen erfordern eine Zweidrittelmehrheit im Bundestag und Bundesrat.

Neu: Verfassungsänderungen könnten auch durch Volksentscheid beschlossen werden.

In der Praxis: Die Bevölkerung hätte die Möglichkeit, direkt über Änderungen des Grundgesetzes abzustimmen.

Mögliche Folgen

  • Durch die Einführung direktdemokratischer Verfahren könnte die politische Beteiligung der Bürger zunehmen.
  • Die Ausweitung des Wahlrechts könnte zu einer stärkeren Integration von Jugendlichen und langjährig in Deutschland lebenden Ausländern in politische Prozesse führen.
  • Die Organisation von Volksentscheiden könnte zusätzlichen Verwaltungsaufwand erfordern.

Zu beachten

  • Für die Durchführung von Volksentscheiden wären klare Regelungen zur Information der Wahlberechtigten und zur Kostenerstattung notwendig.
  • Die Ausweitung des Wahlrechts erfordert Anpassungen in der Wählerregistrierung und -verwaltung.
  • Es besteht das Risiko, dass finanzstarke Lobbygruppen Einfluss auf Volksbegehren und -entscheide nehmen könnten.

Offene Fragen

  • Wie hoch wären die genauen Kosten für die Durchführung von Volksentscheiden?
  • Welche Maßnahmen würden ergriffen, um die Einflussnahme von Lobbygruppen zu begrenzen?
  • Wie würde die Information der Wahlberechtigten über die Abstimmungsgegenstände konkret organisiert?

Warum reden viele darüber?

  • Das Vorhaben erhält Aufmerksamkeit, weil es die Möglichkeiten der Bürgerbeteiligung auf Bundesebene erheblich erweitern würde.
  • Es wird diskutiert, wie direktdemokratische Elemente die repräsentative Demokratie ergänzen könnten.
  • Die Ausweitung des Wahlrechts auf Jugendliche und Ausländer betrifft grundlegende Fragen der politischen Teilhabe und Integration.

Wer ist betroffen?

Wahlberechtigte Bürger in DeutschlandJugendliche ab 16 JahrenLangfristig in Deutschland lebende Ausländer