CORENODAInformationen. Einordnen. Verstehen.
Phase 4

Gesetz zur Stärkung der parlamentarischen Kontrolle der Nachrichtendienste

Initiator: Fraktion der FDP Eingereicht: 26.05.2020 BT-Drs. 19/19502
Eingereicht
1. Lesung
Ausschuss
2./3. Lesung
Bundesrat
Vermittlungoptional
In Kraft
Aktueller Status:2. & 3. Lesung
Drucksache (PDF)

Worum geht es?

Die Fraktion der FDP hat einen Gesetzentwurf eingebracht, der die Einrichtung eines Parlamentarischen Beauftragten für die Nachrichtendienstkontrolle vorsieht. Dieser soll die Effektivität der Kontrolle der deutschen Nachrichtendienste erhöhen und eine personalisierte Ombudsstelle für die Beschäftigten schaffen.

Betrifft dich das?

Direkt betroffen

  • Ja, wenn du in einem deutschen Nachrichtendienst arbeitest.
  • Ja, wenn du Mitglied des Deutschen Bundestages bist und an der Kontrolle der Nachrichtendienste interessiert bist.

Indirekt betroffen

  • Ja, wenn du in einer Behörde arbeitest, die mit den Nachrichtendiensten zusammenarbeitet.

Gesellschaftliches Interesse

  • Ja, wenn dich die Effektivität der parlamentarischen Kontrolle über Nachrichtendienste interessiert.
  • Ja, wenn dir die Wahrung von Rechtsstaatlichkeit und Transparenz bei den Nachrichtendiensten wichtig ist.

Ziel des Vorhabens

Laut den Initiatoren soll die Effektivität der parlamentarischen Kontrolle der Nachrichtendienste erheblich verbessert werden, indem eine präventive Kontrolle eingeführt und der uneingeschränkte Zugang zu Dienststellen und Datenbanken ermöglicht wird.

Was ändert sich konkret?

Was ändert sich?

Aktuelle Situation

Die parlamentarische Kontrolle der Nachrichtendienste erfolgt hauptsächlich durch das Parlamentarische Kontrollgremium (PKGr).

Geplant ist

Ein Parlamentarischer Beauftragter für die Nachrichtendienstkontrolle wird eingeführt, der uneingeschränkten Zugang zu Dienststellen und Datenbanken der Nachrichtendienste hat und präventive Kontrolle ausüben kann.

Beispiel: Der Beauftragte könnte unangekündigt Dienststellen der Nachrichtendienste besuchen und Berichte über deren Tätigkeiten an den Bundestag verfassen.

Was ändert sich?

Aktuelle Situation

Beschäftigte der Nachrichtendienste haben keine spezifische Ombudsstelle für dienstbezogene Anliegen.

Geplant ist

Eine Ombudsstelle wird eingerichtet, die Beschäftigten der Nachrichtendienste eine unabhängige Anlaufstelle bietet.

Beispiel: Ein Mitarbeiter eines Nachrichtendienstes könnte sich mit einem dienstbezogenen Anliegen direkt an den Nachrichtendienstbeauftragten wenden.

Auswirkungen auf bestehende Abläufe

Bisher: Die Kontrolle der Nachrichtendienste erfolgt durch das PKGr, ohne präventive Kontrollmöglichkeiten.

Neu: Der Nachrichtendienstbeauftragte erhält präventive Kontrollbefugnisse und uneingeschränkten Zugang zu Informationen.

In der Praxis: Die Kontrolle könnte umfassender und proaktiver gestaltet werden, wodurch Missstände früher erkannt werden könnten.

Mögliche Folgen

  • Durch den uneingeschränkten Zugang des Nachrichtendienstbeauftragten könnten Missstände in den Nachrichtendiensten effektiver aufgedeckt werden.
  • Die Einführung einer Ombudsstelle könnte das Vertrauen der Beschäftigten in die Möglichkeit, dienstbezogene Anliegen sicher zu melden, stärken.

Zu beachten

  • Der uneingeschränkte Zugang zu sensiblen Daten erfordert hohe Standards bei der Geheimhaltung und dem Datenschutz.
  • Der Nachrichtendienstbeauftragte müsste unabhängig agieren können, ohne in seiner Arbeit eingeschränkt zu werden.

Offene Fragen

  • Wie wird die Unabhängigkeit des Nachrichtendienstbeauftragten konkret gewährleistet?
  • Welche konkreten Maßnahmen werden ergriffen, um den Datenschutz bei der Nutzung sensibler Daten sicherzustellen?

Warum reden viele darüber?

  • Das Vorhaben ist gesellschaftlich relevant, da es die Transparenz und Effektivität der Kontrolle über Nachrichtendienste erhöhen soll, was im Hinblick auf den Schutz von Bürgerrechten und Rechtsstaatlichkeit von Bedeutung ist.

Wer ist betroffen?

NachrichtendiensteBeschäftigte der NachrichtendiensteMitglieder des Deutschen Bundestages