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Phase 1

Gesetz zum Mieterschutz bei möbliertem Wohnraum und Kurzzeitvermietung

Initiator: Hamburg und Bremen Eingereicht: 16.06.2023 BR-Drs. 218/23(B)
Eingereicht
1. Lesung
Ausschuss
2./3. Lesung
Bundesrat
Vermittlungoptional
In Kraft
Aktueller Status:Eingereicht
Drucksache (PDF)

Worum geht es?

Der Bundesrat hat einen Gesetzentwurf eingebracht, der den Mieterschutz bei der Vermietung von möbliertem Wohnraum und bei der Kurzzeitvermietung von Wohnraum in Gebieten mit angespanntem Wohnungsmarkt stärken soll.

Betrifft dich das?

Direkt betroffen

  • Ja, wenn du möblierten Wohnraum mietest.
  • Ja, wenn du Wohnraum zur kurzfristigen Nutzung mietest.

Indirekt betroffen

  • Ja, wenn du als Vermieter in einem Gebiet mit angespanntem Wohnungsmarkt tätig bist.
  • Ja, wenn du eine Plattform für Kurzzeitvermietungen betreibst.

Gesellschaftliches Interesse

  • Ja, wenn dich die Verfügbarkeit und Bezahlbarkeit von Wohnraum in städtischen Gebieten interessiert.
  • Ja, wenn du die Mietpreisbremse für eine notwendige Maßnahme hältst, um bezahlbaren Wohnraum zu sichern.

Ziel des Vorhabens

Laut den Initiatoren soll der Gesetzentwurf den Schutz von Mietern vor unangemessen hohen Mieten verbessern, indem er die Mietpreisbremse bei möbliertem Wohnraum und Kurzzeitvermietungen in Gebieten mit angespanntem Wohnungsmarkt wirksamer macht.

Was ändert sich konkret?

Was ändert sich?

Aktuelle Situation

Der Möblierungszuschlag bei der Vermietung von möbliertem Wohnraum ist nicht gesetzlich geregelt und muss nicht gesondert ausgewiesen werden.

Geplant ist

Vermieter müssen den Möblierungszuschlag separat ausweisen, und die Höhe des Zuschlags wird auf 1 Prozent des Zeitwertes der Möbel pro Monat begrenzt.

Beispiel: Wenn du eine möblierte Wohnung mietest, wird der Möblierungszuschlag klar im Mietvertrag aufgeführt und darf einen bestimmten Betrag nicht überschreiten.

Was ändert sich?

Aktuelle Situation

Kurzzeitvermietungen sind von vielen Mieterschutzvorschriften, einschließlich der Mietpreisbremse, ausgenommen.

Geplant ist

Kurzzeitvermietungen, die sechs Monate oder länger dauern, unterliegen den Mieterschutzvorschriften, einschließlich der Mietpreisbremse.

Beispiel: Wenn du eine Wohnung für sieben Monate mietest, gelten für dich die gleichen Mieterschutzrechte wie für Langzeitmieter.

Auswirkungen auf bestehende Abläufe

Bisher: Möblierungszuschläge können von Vermietern frei festgelegt werden und sind nicht transparent.

Neu: Die Höhe des Möblierungszuschlags wird gesetzlich begrenzt und muss im Mietvertrag ausgewiesen werden.

In der Praxis: Mieter können die Zusammensetzung ihrer Miete besser nachvollziehen und bei überhöhten Zuschlägen rechtliche Schritte einleiten.

Bisher: Kurzzeitvermietungen unterliegen nicht den vollen Mieterschutzvorschriften.

Neu: Kurzzeitvermietungen ab sechs Monaten unterliegen den vollen Mieterschutzvorschriften.

In der Praxis: Vermieter müssen bei längerfristigen Kurzzeitvermietungen die Mietpreisbremse beachten.

Mögliche Folgen

  • Durch die Regelung des Möblierungszuschlags könnte die Transparenz bei der Mietpreisgestaltung erhöht werden.
  • Vermieter könnten durch die neuen Regelungen einen höheren Verwaltungsaufwand haben, um die Zuschläge korrekt auszuweisen.
  • Die Begrenzung der Kurzzeitvermietung könnte das Angebot an langfristig verfügbarem Wohnraum erhöhen.

Zu beachten

  • Vermieter müssen den Möblierungszuschlag transparent ausweisen, was einen zusätzlichen Verwaltungsaufwand bedeutet.
  • Die Regelung könnte dazu führen, dass Vermieter versuchen, die Zuschläge anders zu gestalten, um die Begrenzungen zu umgehen.

Offene Fragen

  • Wie wird die Einhaltung der neuen Regelungen kontrolliert?
  • Welche konkreten Maßnahmen werden ergriffen, um die Regelvermutung bei Kurzzeitvermietungen durchzusetzen?

Warum reden viele darüber?

  • Das Thema ist relevant, weil es die Verfügbarkeit und Bezahlbarkeit von Wohnraum in städtischen Gebieten betrifft, die unter hohem Druck stehen.
  • Es gibt öffentliche Diskussionen darüber, wie der Mieterschutz in angespannten Wohnungsmärkten verbessert werden kann, ohne die Rechte der Vermieter unverhältnismäßig einzuschränken.

Wer ist betroffen?

Mieter von möbliertem WohnraumVermieter in Gebieten mit angespanntem WohnungsmarktKurzzeitvermietungsplattformen