CORENODAInformationen. Einordnen. Verstehen.
Phase 1

Gesetz zur Strafbarkeit der Betätigung auf dem Gebiet der Paralleljustiz

Initiator: Fraktion der AfD Eingereicht: 22.07.2026 BT-Drs. 21/7253
Eingereicht
1. Lesung
Ausschuss
2./3. Lesung
Bundesrat
Vermittlungoptional
In Kraft
Aktueller Status:Eingereicht
Drucksache (PDF)

Worum geht es?

Der Gesetzentwurf wurde von der Fraktion der AfD eingebracht und zielt darauf ab, das Strafgesetzbuch zu ändern, um die geschäftsmäßige Behinderung strafprozessualer Ermittlungen unter Strafe zu stellen.

Betrifft dich das?

Direkt betroffen

  • Ja, wenn du in der Justiz oder bei der Polizei arbeitest und mit strafprozessualen Ermittlungen befasst bist.
  • Ja, wenn du in einem Unternehmen oder einer Organisation tätig bist, die in rechtliche Auseinandersetzungen involviert ist.

Indirekt betroffen

  • Ja, wenn du Rechtsanwalt bist und Mandanten in strafrechtlichen Angelegenheiten vertrittst.
  • Ja, wenn du in einer Behörde arbeitest, die mit der Durchsetzung von Strafgesetzen befasst ist.

Gesellschaftliches Interesse

  • Ja, wenn dich die Integrität und Effektivität des Justizsystems interessiert.
  • Ja, wenn du Bedenken hinsichtlich der Einflussnahme auf strafrechtliche Ermittlungen hast.

Ziel des Vorhabens

Hierzu liegen im verfügbaren Material keine Angaben vor.

Was ändert sich konkret?

Was ändert sich?

Aktuelle Situation

Derzeit ist die geschäftsmäßige Behinderung strafprozessualer Ermittlungen nicht ausdrücklich unter Strafe gestellt.

Geplant ist

Die geschäftsmäßige Behinderung strafprozessualer Ermittlungen soll unter Strafe gestellt werden, orientiert an der Strafandrohung für Strafvereitelung (§ 258 StGB).

Beispiel: Wenn jemand systematisch und gewerbsmäßig versucht, Ermittlungen zu behindern, könnte dies künftig strafrechtliche Konsequenzen haben.

Auswirkungen auf bestehende Abläufe

Bisher: Die Strafvereitelung ist bereits strafbar, jedoch nicht speziell die geschäftsmäßige Behinderung von Ermittlungen.

Neu: Die geschäftsmäßige Behinderung von Ermittlungen würde explizit strafbar werden.

In der Praxis: Es würde eine neue Straftatbestimmung geben, die gezielt auf die systematische Behinderung von Ermittlungen abzielt.

Mögliche Folgen

  • Durch die Einführung dieser Straftatbestimmung könnte die Justiz zusätzliche Mittel zur Bekämpfung von Einflussnahmen auf Ermittlungen erhalten.
  • Unternehmen und Organisationen könnten ihre internen Compliance-Richtlinien anpassen müssen, um das Risiko strafrechtlicher Konsequenzen zu minimieren.

Zu beachten

  • Die Umsetzung könnte zusätzlichen Verwaltungsaufwand für die Justizbehörden bedeuten, um die neuen Straftatbestände zu verfolgen.
  • Es könnten Fragen zur Abgrenzung zwischen erlaubter und strafbarer Einflussnahme auf Ermittlungen entstehen.

Offene Fragen

  • Wie genau wird die geschäftsmäßige Behinderung von strafprozessualen Ermittlungen definiert?
  • Welche konkreten Maßnahmen sind erforderlich, um die Einhaltung der neuen Regelung zu überwachen?

Warum reden viele darüber?

  • Das Thema erhält Aufmerksamkeit, weil es um die Integrität des Justizsystems und die Bekämpfung von Einflussnahmen auf strafrechtliche Ermittlungen geht.