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Phase 5

Gesetz zur Verbesserung der Terrorismusbekämpfung

Initiator: Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Fraktion der FDP und Fraktion der SPD Eingereicht: 09.09.2024 BT-Drs. 20/12806
Eingereicht
1. Lesung
Ausschuss
2./3. Lesung
Bundesrat
Vermittlungoptional
In Kraft
Aktueller Status:Bundesrat
Drucksache (PDF)

Worum geht es?

Der Gesetzentwurf zur Verbesserung der Terrorismusbekämpfung wird von den Fraktionen BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, der FDP und der SPD eingebracht. Er sieht die Einführung neuer digitaler Befugnisse für Strafverfolgungsbehörden vor, um die Sicherheit im öffentlichen Raum zu erhöhen.

Betrifft dich das?

Direkt betroffen

  • Ja, wenn du in einer Waffenverbotszone unterwegs bist, da stichprobenartige Kontrollen durchgeführt werden könnten.
  • Ja, wenn du als Mitarbeiter einer Bank mit Anfragen des Bundeskriminalamts konfrontiert wirst.

Indirekt betroffen

  • Ja, wenn du im Bereich der Strafverfolgung arbeitest, da neue digitale Befugnisse eingeführt werden.
  • Ja, wenn du in einer Behörde tätig bist, die mit der Umsetzung von Sicherheitsmaßnahmen befasst ist.

Gesellschaftliches Interesse

  • Ja, wenn dich die Balance zwischen Sicherheit und Datenschutz interessiert.
  • Ja, wenn du besorgt über die Ausweitung polizeilicher Befugnisse im digitalen Raum bist.

Ziel des Vorhabens

Laut den Initiatoren soll das Vorhaben die Terrorismusbekämpfung verbessern. Die Bedrohung durch islamistischen Terrorismus und Rechtsextremismus wird als anhaltend hoch eingeschätzt, was moderne polizeiliche Befugnisse erfordert, insbesondere im digitalen Bereich.

Was ändert sich konkret?

Was ändert sich?

Aktuelle Situation

Strafverfolgungsbehörden haben begrenzte Möglichkeiten, öffentlich zugängliche Daten aus dem Internet mit biometrischen Daten abzugleichen.

Geplant ist

Strafverfolgungsbehörden sollen biometrische Daten aus dem Internet mit Gesichtern und Stimmen von Tatverdächtigen abgleichen können, um diese zu identifizieren und zu lokalisieren.

Beispiel: Ein Lichtbild einer gesuchten Person könnte mit Bildern aus sozialen Medien abgeglichen werden, um Hinweise auf deren Aufenthaltsort zu erhalten.

Was ändert sich?

Aktuelle Situation

Es gibt keine spezifische Regelung zur automatisierten Datenanalyse durch das Bundeskriminalamt und die Bundespolizei.

Geplant ist

Neue Befugnisse zur automatisierten Datenanalyse sollen geschaffen werden, um große Datenmengen effizienter auszuwerten.

Beispiel: Das Bundeskriminalamt könnte Verbindungen zwischen großen Datenmengen schneller erkennen, um terroristische Netzwerke aufzudecken.

Was ändert sich?

Aktuelle Situation

Bei polizeilichen Anfragen an Banken besteht das Risiko, dass Konten gekündigt werden und Betroffene frühzeitig informiert werden.

Geplant ist

Eine neue Vorschrift soll Banken Rechtssicherheit bei der Kontofortführung geben, um vorzeitige Informationen der Betroffenen zu vermeiden.

Beispiel: Eine Bank könnte eine Anfrage des Bundeskriminalamts bearbeiten, ohne das Konto des Verdächtigen sofort zu kündigen.

Was ändert sich?

Aktuelle Situation

Die Bundespolizei hat eingeschränkte Befugnisse zur Kontrolle in Waffenverbotszonen.

Geplant ist

Die Bundespolizei soll stichprobenartige Befragungen und Identitätskontrollen in Waffenverbotszonen durchführen dürfen.

Beispiel: Personen, die eine Waffenverbotszone betreten, könnten nach ihrem Ausweis gefragt werden.

Auswirkungen auf bestehende Abläufe

Bisher: Strafverfolgungsbehörden können öffentlich zugängliche Daten nur eingeschränkt nutzen.

Neu: Der biometrische Abgleich von Internetdaten soll rechtlich ermöglicht werden.

In der Praxis: Behörden könnten effizienter auf digitale Informationen zugreifen, um Verdächtige zu identifizieren.

Bisher: Es gibt keine umfassenden Befugnisse zur automatisierten Datenanalyse.

Neu: Neue Befugnisse zur automatisierten Datenanalyse sollen geschaffen werden.

In der Praxis: Die Auswertung großer Datenmengen könnte beschleunigt werden, was die Aufdeckung von Terrornetzwerken erleichtert.

Bisher: Polizeiliche Anfragen an Banken können zu Kontoauflösungen führen.

Neu: Banken sollen Rechtssicherheit bei der Kontofortführung erhalten.

In der Praxis: Polizeiliche Ermittlungen könnten diskreter durchgeführt werden, ohne Betroffene frühzeitig zu alarmieren.

Bisher: Die Bundespolizei hat begrenzte Kontrollmöglichkeiten in Waffenverbotszonen.

Neu: Stichprobenartige Kontrollen in Waffenverbotszonen sollen ermöglicht werden.

In der Praxis: Die Durchsetzung von Waffenverboten könnte effektiver gestaltet werden.

Mögliche Folgen

  • Durch den biometrischen Abgleich könnten Strafverfolgungsbehörden Verdächtige schneller identifizieren.
  • Die automatisierte Datenanalyse könnte die Effizienz der Polizeiarbeit erhöhen.
  • Banken könnten sicherer mit polizeilichen Anfragen umgehen, ohne Kunden frühzeitig zu informieren.
  • Die Einführung von stichprobenartigen Kontrollen könnte zu einer erhöhten Präsenz der Polizei in Waffenverbotszonen führen.

Zu beachten

  • Die Nutzung biometrischer Daten erfordert hohe Standards beim Datenschutz.
  • Die automatisierte Datenverarbeitung könnte zu einem erhöhten Bedarf an technischer Infrastruktur führen.
  • Banken müssen sicherstellen, dass die Kontofortführung im Einklang mit rechtlichen Vorgaben erfolgt.
  • Stichprobenartige Kontrollen in Waffenverbotszonen könnten zu Diskussionen über Freiheitsrechte führen.

Offene Fragen

  • Wie wird der Datenschutz bei der Nutzung biometrischer Daten gewährleistet?
  • Welche technischen Systeme werden für die automatisierte Datenanalyse benötigt?
  • Wie wird die Rechtssicherheit für Banken konkret ausgestaltet?

Warum reden viele darüber?

  • Das Vorhaben erhält Aufmerksamkeit, weil es die Balance zwischen Sicherheit und Datenschutz im digitalen Raum betrifft.
  • Es wird diskutiert, wie weit polizeiliche Befugnisse im digitalen Zeitalter gehen sollten.

Wer ist betroffen?

Strafverfolgungsbehörden wie das Bundeskriminalamt und die BundespolizeiPersonen, die sich in Waffenverbotszonen aufhalten oder diese betreten möchtenBanken als geldwäscherechtlich Verpflichtete