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Phase 1

Gesetz zur Verbesserung der Transparenz in Verfahren vor Untersuchungsausschüssen und der Strafverfolgung im Zusammenhang mit Falschaussagen vor Untersuchungsausschüssen

Initiator: Fraktion der AfD Eingereicht: 14.11.2024 BT-Drs. 20/13792
Eingereicht
1. Lesung
Ausschuss
2./3. Lesung
Bundesrat
Vermittlungoptional
In Kraft
Aktueller Status:Eingereicht
Drucksache (PDF)

Worum geht es?

Der Gesetzentwurf zur Verbesserung der Transparenz in Verfahren vor Untersuchungsausschüssen und der Strafverfolgung im Zusammenhang mit Falschaussagen wurde von der Fraktion der AfD eingebracht.

Betrifft dich das?

Direkt betroffen

  • Ja, wenn du als Zeuge in einem parlamentarischen Untersuchungsausschuss aussagen musst.
  • Ja, wenn du ein Amtsträger bist, der vor einem Untersuchungsausschuss aussagt.

Indirekt betroffen

  • Ja, wenn du in der Verwaltung eines Untersuchungsausschusses tätig bist.
  • Ja, wenn du Journalist bist und über Untersuchungsausschüsse berichtest.

Gesellschaftliches Interesse

  • Ja, wenn dich die Transparenz und Nachvollziehbarkeit von Untersuchungsausschüssen interessiert.
  • Ja, wenn du Wert auf die Strafverfolgung bei Falschaussagen legst.

Ziel des Vorhabens

Hierzu liegen im verfügbaren Material keine Angaben vor.

Was ändert sich konkret?

Was ändert sich?

Aktuelle Situation

Zeugen in Untersuchungsausschüssen werden nicht vereidigt, Protokolle der Beweisaufnahmen werden nicht unverzüglich veröffentlicht, und Ton- und Filmaufnahmen erfordern eine Zwei-Drittel-Mehrheit der anwesenden Mitglieder. Amtsträger, die falsche Aussagen machen, unterliegen den allgemeinen Strafvorschriften.

Geplant ist

Zeugen sollen vereidigt werden, Protokolle der öffentlichen Beweisaufnahmesitzungen unverzüglich veröffentlicht werden, und Ton- und Filmaufnahmen sollen ohne Zwei-Drittel-Mehrheit zugelassen werden. Für Amtsträger soll eine Strafmaßerhöhung bei Falschaussagen eingeführt werden.

Beispiel: Ein Zeuge in einem Untersuchungsausschuss wird künftig vereidigt und seine Aussage wird zeitnah im Internet veröffentlicht. Ton- und Filmaufnahmen können ohne spezielle Mehrheit zugelassen werden. Ein Amtsträger, der eine falsche Aussage macht, könnte mit einer höheren Strafe rechnen.

Auswirkungen auf bestehende Abläufe

Bisher: Untersuchungsausschüsse arbeiten mit nicht vereidigten Zeugen, veröffentlichen Protokolle nicht unverzüglich und benötigen eine Zwei-Drittel-Mehrheit für Ton- und Filmaufnahmen.

Neu: Zeugen werden vereidigt, Protokolle unverzüglich veröffentlicht, und Ton- und Filmaufnahmen benötigen keine Zwei-Drittel-Mehrheit mehr.

In der Praxis: Die Öffentlichkeit erhält schneller Zugang zu den Protokollen, und die mediale Berichterstattung könnte durch erleichterte Aufnahmebedingungen umfassender werden.

Mögliche Folgen

  • Durch die Vereidigung von Zeugen könnte die Verbindlichkeit ihrer Aussagen erhöht werden.
  • Die unverzügliche Veröffentlichung von Protokollen könnte die Transparenz der Untersuchungsausschüsse verbessern.
  • Die erleichterte Zulassung von Ton- und Filmaufnahmen könnte zu einer umfassenderen Berichterstattung führen.

Zu beachten

  • Die Einführung der Vereidigung könnte zusätzlichen Verwaltungsaufwand erfordern.
  • Die Veröffentlichung von Protokollen könnte datenschutzrechtliche Herausforderungen mit sich bringen.
  • Die Strafmaßerhöhung für Amtsträger könnte rechtliche Anpassungen in der Strafverfolgung erfordern.

Offene Fragen

  • Wie wird der Datenschutz bei der Veröffentlichung von Protokollen gewährleistet?
  • Welche konkreten rechtlichen Anpassungen sind für die Strafmaßerhöhung erforderlich?

Warum reden viele darüber?

  • Das Thema ist relevant, da es die Transparenz und Nachvollziehbarkeit von parlamentarischen Untersuchungsausschüssen betrifft.
  • Es wird diskutiert, wie die Strafverfolgung bei Falschaussagen von Amtsträgern effektiver gestaltet werden kann.

Wer ist betroffen?

Zeugen in UntersuchungsausschüssenAmtsträgerÖffentlichkeit