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Phase 7

Gesetz zur Verlängerung der Fristen im Investitionsprogramm Ganztagsausbau

Initiator: Fraktion der CDU/CSU und Fraktion der SPD Eingereicht: 20.05.2025 BT-Drs. 21/216
Eingereicht
1. Lesung
Ausschuss
2./3. Lesung
Bundesrat
Vermittlungoptional
In Kraft
Aktueller Status:Inkrafttreten
Drucksache (PDF)

Worum geht es?

Der Gesetzentwurf zur Verlängerung der Fristen im Investitionsprogramm Ganztagsausbau wird von den Fraktionen der CDU/CSU und SPD eingebracht.

Betrifft dich das?

Direkt betroffen

  • Ja, wenn du ein Kind im Grundschulalter hast, das von Ganztagsbetreuung profitieren könnte.

Indirekt betroffen

  • Ja, wenn du in einer Kommune arbeitest, die für den Ausbau von Ganztagsbetreuungsplätzen verantwortlich ist.
  • Ja, wenn du in der Bauwirtschaft tätig bist und an Projekten zur Errichtung von Ganztagsschulen beteiligt bist.

Gesellschaftliches Interesse

  • Ja, wenn dich die Vereinbarkeit von Familie und Beruf interessiert.
  • Ja, wenn du die Bildungsteilhabe von Kindern fördern möchtest.

Ziel des Vorhabens

Laut den Initiatoren soll das Vorhaben qualitativ hochwertige ganztägige Bildungs- und Betreuungsangebote für Kinder im Grundschulalter fördern, um die Bildungsteilhabe zu verbessern und die Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu erleichtern.

Was ändert sich konkret?

Was ändert sich?

Aktuelle Situation

Fördermaßnahmen für den Ganztagsausbau müssen bis zum 31. Dezember 2027 abgeschlossen werden.

Geplant ist

Der Förderzeitraum wird um zwei Jahre verlängert, sodass Maßnahmen bis zum 31. Dezember 2029 abgeschlossen werden können.

Beispiel: Ein Bauprojekt für eine neue Ganztagsschule, das aufgrund von Planungsunsicherheiten ins Stocken geraten ist, hätte nun bis Ende 2029 Zeit zur Fertigstellung.

Auswirkungen auf bestehende Abläufe

Bisher: Das Sondervermögen für den Ganztagsausbau sollte bis zum 31. Dezember 2028 aufgelöst werden.

Neu: Die Frist zur Auflösung des Sondervermögens wird auf den 31. Dezember 2030 verschoben.

In der Praxis: Die finanziellen Mittel für den Ausbau können länger genutzt werden, was den Ländern mehr Flexibilität bei der Planung und Umsetzung ihrer Bauvorhaben gibt.

Mögliche Folgen

  • Durch die Fristverlängerung könnten Länder und Kommunen mehr Zeit haben, um ihre Bauvorhaben abzuschließen.
  • Die Verlängerung könnte dazu beitragen, Planungsunsicherheiten und Fachkräfteengpässe besser zu bewältigen.

Zu beachten

  • Die Verlängerung der Fristen könnte auch bedeuten, dass die geplanten Bildungs- und Betreuungsangebote später als ursprünglich vorgesehen zur Verfügung stehen.

Offene Fragen

  • Wie werden die zusätzlichen Kosten durch die Fristverlängerung gedeckt?
  • Welche Maßnahmen werden ergriffen, um die Fachkräfteengpässe im Bauwesen zu beheben?

Warum reden viele darüber?

  • Das Thema ist relevant, weil es die Bildungsteilhabe von Kindern und die Vereinbarkeit von Familie und Beruf betrifft.
  • Es gibt ein gesellschaftliches Interesse an der Umsetzung des Rechtsanspruchs auf Ganztagsbetreuung für Grundschulkinder.

Wer ist betroffen?

Grundschulkinder und ihre ElternLänder und Kommunen, die für den Ausbau der Ganztagsbetreuung zuständig sindBauunternehmen und Fachkräfte im Bereich Bauplanung