Gesetz zur Verlängerung des Ausreisegewahrsams
Worum geht es?
Die Fraktion der CDU/CSU hat einen Gesetzentwurf eingebracht, der die Verlängerung der Höchstdauer des Ausreisegewahrsams von 10 auf 28 Tage vorsieht.
Betrifft dich das?
Direkt betroffen
- Ja, wenn du von einer ausländerrechtlichen Ausreisepflicht betroffen bist.
Indirekt betroffen
- Ja, wenn du in einer Behörde arbeitest, die für die Durchführung von Ausreisegewahrsam zuständig ist.
Gesellschaftliches Interesse
- Ja, wenn dich die rechtlichen Rahmenbedingungen für den Umgang mit ausreisepflichtigen Personen interessieren.
Ziel des Vorhabens
Hierzu liegen im verfügbaren Material keine Angaben vor.
Was ändert sich konkret?
Was ändert sich?
Aktuelle Situation
Die Höchstdauer des Ausreisegewahrsams beträgt derzeit 10 Tage.
Geplant ist
Die Höchstdauer des Ausreisegewahrsams soll auf 28 Tage verlängert werden.
Beispiel: Eine Person, die ausreisepflichtig ist, könnte künftig bis zu 28 Tage im Ausreisegewahrsam gehalten werden, anstatt wie bisher maximal 10 Tage.
Auswirkungen auf bestehende Abläufe
Bisher: Der Ausreisegewahrsam ist auf maximal 10 Tage begrenzt.
Neu: Die Dauer des Ausreisegewahrsams würde auf bis zu 28 Tage verlängert.
In der Praxis: Behörden hätten mehr Zeit, um die Ausreise einer Person zu organisieren, während diese im Gewahrsam bleibt.
Mögliche Folgen
- Durch die Verlängerung des Ausreisegewahrsams könnte die Aufenthaltsdauer ausreisepflichtiger Personen in Gewahrsamseinrichtungen zunehmen.
- Die Maßnahme könnte zusätzlichen Verwaltungsaufwand für die zuständigen Behörden verursachen.
Zu beachten
- Für die längere Dauer des Ausreisegewahrsams müssten die rechtlichen Rahmenbedingungen eingehalten werden, um verfassungs- und europarechtlichen Anforderungen zu genügen.
Offene Fragen
- Wie wird sichergestellt, dass die verfassungs- und europarechtlichen Rahmenbedingungen bei einer Verlängerung des Ausreisegewahrsams eingehalten werden?
Warum reden viele darüber?
- Das Thema erhält Aufmerksamkeit, da es die rechtlichen Rahmenbedingungen für den Umgang mit ausreisepflichtigen Personen betrifft und Fragen zu den Menschenrechten und dem Umgang mit Migration aufwirft.