Gesetz zur Verringerung verjährungsbedingter Einnahmeausfälle bei Forderungen aus Ordnungsgeldverfahren gemäß § 335 des Handelsgesetzbuchs
Worum geht es?
Der Gesetzentwurf wurde von der Fraktion der AfD eingebracht und sieht vor, die Verjährungsfrist für die Vollstreckung von Ordnungsgeld im Rahmen des Ordnungsgeldverfahrens nach § 335 HGB von zwei auf vier Jahre zu verlängern.
Betrifft dich das?
Direkt betroffen
- Ja, wenn du Mitglied des vertretungsberechtigten Organs einer Kapitalgesellschaft bist und für die Offenlegung der Rechnungslegungsunterlagen verantwortlich bist.
Indirekt betroffen
- Ja, wenn du im Bundesamt für Justiz arbeitest und mit der Vollstreckung von Ordnungsgeldforderungen befasst bist.
Gesellschaftliches Interesse
- Ja, wenn dich die Einhaltung von Offenlegungspflichten bei Kapitalgesellschaften interessiert.
- Ja, wenn du die Effektivität von Ordnungsgeldverfahren zur Durchsetzung gesetzlicher Pflichten verfolgst.
Ziel des Vorhabens
Laut den Initiatoren soll die Verlängerung der Verjährungsfrist dazu beitragen, verjährungsbedingte Einnahmeausfälle bei Ordnungsgeldforderungen zu verringern und die Effektivität des Ordnungsgeldverfahrens zur Durchsetzung der Offenlegungspflichten bei Kapitalgesellschaften zu erhöhen.
Was ändert sich konkret?
Was ändert sich?
Aktuelle Situation
Die Verjährungsfrist für die Vollstreckung von Ordnungsgeldforderungen beträgt zwei Jahre.
Geplant ist
Die Verjährungsfrist soll auf vier Jahre verlängert werden.
Beispiel: Wenn ein Ordnungsgeld gegen eine Kapitalgesellschaft verhängt wird, hätte das Bundesamt für Justiz künftig vier Jahre statt zwei Jahre Zeit, um die Forderung einzutreiben.
Auswirkungen auf bestehende Abläufe
Bisher: Die Vollstreckung von Ordnungsgeldforderungen unterliegt einer zweijährigen Verjährungsfrist, was zu Einnahmeausfällen führen kann, wenn die Frist abläuft, bevor die Forderung eingetrieben wird.
Neu: Die Verjährungsfrist würde auf vier Jahre verlängert, was dem Bundesamt für Justiz mehr Zeit gibt, die Forderungen durchzusetzen.
In der Praxis: Das Risiko von Einnahmeausfällen aufgrund verjährter Forderungen könnte verringert werden, da das Bundesamt für Justiz mehr Zeit zur Vollstreckung hat.
Mögliche Folgen
- Durch die Verlängerung der Verjährungsfrist könnte das Bundesamt für Justiz mehr Ordnungsgeldforderungen erfolgreich eintreiben.
- Kapitalgesellschaften könnten länger mit der Möglichkeit konfrontiert sein, dass gegen sie verhängte Ordnungsgelder vollstreckt werden.
Zu beachten
- Die Verlängerung der Verjährungsfrist könnte zu einem erhöhten Verwaltungsaufwand beim Bundesamt für Justiz führen, da Forderungen über einen längeren Zeitraum verfolgt werden müssen.
Warum reden viele darüber?
- Das Thema erhält Aufmerksamkeit, weil es die Durchsetzung von Offenlegungspflichten bei Kapitalgesellschaften und die Effektivität von Ordnungsgeldverfahren betrifft. In der öffentlichen Debatte wird erörtert, wie die Verlängerung der Verjährungsfrist die Einnahmeausfälle verringern und die Einhaltung gesetzlicher Pflichten verbessern könnte.