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Antrag

Klimageld - Sofort und sozial gerecht

Initiator: Ausschuss für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit Eingereicht: 26.02.2026 BT-Drs. 21/4377
Aktueller Status:Abgelehnt
Drucksache (PDF)

Worum geht es?

Die Fraktion DIE LINKE hat einen Antrag eingebracht, der die Einführung eines sozialen Klimageldes als jährliche Direktzahlung pro Person fordert. Vorgesehen ist eine rückwirkende Einführung zum 1. Januar 2025 in Höhe von 320 Euro jährlich pro Person.

Betrifft dich das?

Direkt betroffen

  • Ja, wenn du ein Haushalt mit niedrigem oder mittlerem Einkommen bist und von der CO₂-Bepreisung betroffen bist.

Indirekt betroffen

  • Ja, wenn du in einer Region lebst, die von steigenden Energiepreisen betroffen ist, insbesondere im ländlichen Raum ohne Alternativen zum motorisierten Individualverkehr.

Gesellschaftliches Interesse

  • Ja, wenn dich interessiert, wie soziale Ausgleichsmaßnahmen bei der CO₂-Bepreisung gestaltet werden.
  • Ja, wenn du die gesellschaftliche Akzeptanz von Klimaschutzmaßnahmen für wichtig hältst.

Ziel des Vorhabens

Laut den Initiatoren soll das Klimageld die finanziellen Belastungen durch die CO₂-Bepreisung insbesondere für Haushalte mit niedrigen und mittleren Einkommen ausgleichen und eine stärkere soziale Differenzierung der Rückverteilung sicherstellen.

Was ändert sich konkret?

Was ändert sich?

Aktuelle Situation

Es gibt keine spezifische Direktzahlung als Klimageld, um die Belastungen durch die CO₂-Bepreisung auszugleichen.

Geplant ist

Einführung eines Klimageldes in Höhe von 320 Euro jährlich pro Person, das sich an den Einnahmen aus den Emissionshandelssystemen orientiert und sozial gestaffelt werden soll.

Beispiel: Eine Familie mit mittlerem Einkommen könnte jährlich 320 Euro pro Person als Ausgleich für die CO₂-Bepreisung erhalten.

Auswirkungen auf bestehende Abläufe

Bisher: Die CO₂-Bepreisung erfolgt ohne spezifische Rückverteilung an Bürgerinnen und Bürger.

Neu: Einführung eines sozialen Klimageldes, das die Rückverteilung der Einnahmen aus der CO₂-Bepreisung an Bürgerinnen und Bürger vorsieht.

In der Praxis: Bürgerinnen und Bürger würden eine direkte finanzielle Entlastung erhalten, die sich an ihrem Einkommen orientiert.

Mögliche Folgen

  • Durch die Einführung des Klimageldes könnten Haushalte mit niedrigem und mittlerem Einkommen finanziell entlastet werden.
  • Die Akzeptanz von Klimaschutzmaßnahmen könnte durch die finanzielle Entlastung der Bürgerinnen und Bürger gestärkt werden.

Zu beachten

  • Die technische Umsetzung einer sozial gestaffelten Auszahlung des Klimageldes könnte zusätzlichen Verwaltungsaufwand erfordern.
  • Es ist unklar, ob die Einnahmen aus der CO₂-Bepreisung ausreichen, um das Klimageld in der vorgeschlagenen Höhe zu finanzieren.

Offene Fragen

  • Wie genau soll die technische Umsetzung der sozial gestaffelten Auszahlung des Klimageldes erfolgen?
  • Welche konkreten Mechanismen werden genutzt, um die Höhe des Klimageldes jährlich anzupassen?

Warum reden viele darüber?

  • Das Thema erhält Aufmerksamkeit, weil es die soziale Ausgestaltung von Klimaschutzmaßnahmen und die finanzielle Entlastung von Bürgerinnen und Bürgern betrifft.
  • In der öffentlichen Debatte wird erörtert, wie soziale Gerechtigkeit und Klimaschutz miteinander vereinbart werden können.

Wer ist betroffen?

Haushalte mit niedrigen und mittleren EinkommenBürgerinnen und Bürger, die von der CO₂-Bepreisung betroffen sindMieterinnen und Mieter ohne Einfluss auf das Heizsystem