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Antrag

Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz abschaffen

Initiator: Fraktion der AfD Eingereicht: 13.01.2026 BT-Drs. 21/3613
Aktueller Status:Überwiesen
Drucksache (PDF)

Worum geht es?

Die Fraktion der AfD hat einen Antrag eingebracht, das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz abzuschaffen.

Betrifft dich das?

Direkt betroffen

  • Ja, wenn du in einem Unternehmen arbeitest, das derzeit die Anforderungen des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes erfüllen muss.

Indirekt betroffen

  • Ja, wenn du in einem Entwicklungs- oder Schwellenland lebst, das von den wirtschaftlichen Auswirkungen des Gesetzes betroffen ist.

Gesellschaftliches Interesse

  • Ja, wenn dich die Auswirkungen von Unternehmensverantwortung auf Menschenrechte und Umweltschutz interessieren.
  • Ja, wenn du die wirtschaftliche Belastung deutscher Unternehmen durch gesetzliche Vorgaben kritisch siehst.

Ziel des Vorhabens

Laut den Initiatoren soll das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz abgeschafft werden, da es zu erheblichen Belastungen für Unternehmen führt und nicht die beabsichtigte Verbesserung von Menschenrechten und Umweltschutz in globalen Lieferketten erreicht. Zudem wird argumentiert, dass das Gesetz wirtschaftliche Nachteile für betroffene Länder und deutsche Unternehmen mit sich bringt.

Was ändert sich konkret?

Was ändert sich?

Aktuelle Situation

Unternehmen sind verpflichtet, die Einhaltung von Menschenrechten und Umweltstandards in ihren Lieferketten zu überprüfen und Missstände zu beheben.

Geplant ist

Mit der Abschaffung des Gesetzes wären Unternehmen nicht mehr verpflichtet, diese Sorgfaltspflichten zu erfüllen.

Beispiel: Ein Unternehmen müsste keine Risikoanalysen mehr durchführen oder Beschwerdemechanismen einrichten, um die Einhaltung von Standards in der Lieferkette sicherzustellen.

Auswirkungen auf bestehende Abläufe

Bisher: Das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz verlangt von Unternehmen, umfassende Maßnahmen zur Überprüfung und Sicherstellung von Standards in ihren Lieferketten zu ergreifen.

Neu: Mit der Abschaffung des Gesetzes entfiele diese Pflicht für Unternehmen.

In der Praxis: Unternehmen könnten Ressourcen, die bisher für die Einhaltung des Gesetzes aufgewendet wurden, anderweitig einsetzen.

Mögliche Folgen

  • Durch die Abschaffung des Gesetzes könnten Unternehmen weniger Aufwand in die Überprüfung ihrer Lieferketten investieren.
  • Die Abschaffung könnte zu einer Verringerung der wirtschaftlichen Belastung für deutsche Unternehmen führen.

Zu beachten

  • Ohne das Gesetz könnten Menschenrechte und Umweltstandards in globalen Lieferketten weniger überwacht werden.
  • Die Abschaffung könnte die internationale Reputation deutscher Unternehmen hinsichtlich ihrer sozialen Verantwortung beeinflussen.

Offene Fragen

  • Wie würde die Bundesregierung sicherstellen, dass Menschenrechte und Umweltschutz in Lieferketten ohne das Gesetz gewahrt bleiben?
  • Welche Alternativen zur Sicherstellung von Standards in Lieferketten wären vorgesehen?

Warum reden viele darüber?

  • Das Thema erhält Aufmerksamkeit, weil es die Balance zwischen wirtschaftlicher Entlastung für Unternehmen und der Sicherstellung von Menschenrechten und Umweltschutz in globalen Lieferketten betrifft.
  • In der öffentlichen Debatte wird erörtert, wie soziale Verantwortung von Unternehmen ohne gesetzliche Vorgaben gewährleistet werden kann.

Wer ist betroffen?

Unternehmen, die derzeit unter das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz fallenBeschäftigte in Entwicklungs- und Schwellenländern, die in den Lieferketten dieser Unternehmen arbeiten