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Antrag

Mobilitätsgarantie einführen - Produktionskapazitäten für die Verkehrswende aufbauen

Initiator: Verkehrsausschuss Eingereicht: 23.03.2026 BT-Drs. 21/4895
Aktueller Status:Beschlussempfehlung liegt vor
Drucksache (PDF)

Worum geht es?

Die Fraktion DIE LINKE hat einen Antrag eingebracht, der eine gesetzlich verankerte Mobilitätsgarantie als Bestandteil der öffentlichen Daseinsvorsorge fordert. Dazu soll eine industriepolitische Strategie entwickelt werden, um die Verkehrswende zu unterstützen.

Betrifft dich das?

Direkt betroffen

  • Ja, wenn du in einer ländlichen Region lebst und auf den ÖPNV angewiesen bist.
  • Ja, wenn du in der Automobil- oder Zulieferindustrie arbeitest und von Arbeitsplatzabbau betroffen bist.

Indirekt betroffen

  • Ja, wenn du in einer Behörde arbeitest, die mit der Planung und Umsetzung von Verkehrsinfrastruktur befasst ist.
  • Ja, wenn du in der ÖPNV-Branche tätig bist und von einer möglichen Kapazitätserweiterung betroffen sein könntest.

Gesellschaftliches Interesse

  • Ja, wenn dich die Verbesserung der Mobilität und der Zugang zu öffentlichen Verkehrsmitteln interessiert.
  • Ja, wenn du die wirtschaftliche Transformation und den Strukturwandel in der Automobilindustrie verfolgst.

Ziel des Vorhabens

Laut den Initiatoren soll eine Mobilitätsgarantie eingeführt werden, um den unzureichenden öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) in ländlichen Regionen zu verbessern und Menschen ohne eigenes Auto eine bessere Mobilität zu ermöglichen. Dies soll durch umfangreiche Investitionen in den Ausbau von Bus- und Bahnangeboten sowie in die Infrastruktur erreicht werden.

Was ändert sich konkret?

Was ändert sich?

Aktuelle Situation

In vielen ländlichen Regionen ist das ÖPNV-Angebot unzureichend, und Menschen ohne eigenes Auto haben oft eingeschränkte Mobilitätsmöglichkeiten.

Geplant ist

Es soll eine Mobilitätsgarantie eingeführt werden, die unter anderem einen kostenfreien Zugang zum ÖPNV, eine stündliche Anbindung aller Ortschaften und ergänzende Angebote im ländlichen Raum umfasst.

Beispiel: Ein Bewohner eines abgelegenen Dorfes könnte künftig auch ohne Auto regelmäßig den ÖPNV nutzen, um zur Arbeit oder zum Einkaufen zu gelangen.

Auswirkungen auf bestehende Abläufe

Bisher: Der ÖPNV ist in der Regel Angelegenheit der Länder, und es gibt keine einheitliche gesetzliche Mobilitätsgarantie.

Neu: Es wird eine bundesweite Mobilitätsgarantie angestrebt, die durch Reformen bestehender Gesetze und neue Investitionsprogramme unterstützt werden soll.

In der Praxis: Die Zuständigkeit und Finanzierung des ÖPNV könnten stärker zentralisiert und durch den Bund beeinflusst werden.

Mögliche Folgen

  • Durch die Einführung einer Mobilitätsgarantie könnten die Fahrgastkapazitäten im ÖPNV erhöht werden.
  • Es könnten zusätzliche Investitionen in die Verkehrsinfrastruktur erforderlich werden, um die geplanten Maßnahmen umzusetzen.

Zu beachten

  • Die Finanzierung der vorgeschlagenen Maßnahmen ist unklar, was die Umsetzung erschweren könnte.
  • Die föderale Aufgabenverteilung könnte durch die Einführung einer bundesweiten Mobilitätsgarantie beeinflusst werden.

Offene Fragen

  • Wie sollen die erheblichen zusätzlichen Betriebs- und Investitionskosten finanziert werden?
  • Welche konkreten Maßnahmen sind zur Verdopplung der Fahrgastkapazitäten im ÖPNV bis 2030 geplant?

Warum reden viele darüber?

  • Das Thema erhält Aufmerksamkeit, weil es die Verbesserung der Mobilität in ländlichen Regionen und den Strukturwandel in der Automobilindustrie betrifft.
  • In der öffentlichen Debatte wird diskutiert, wie eine nachhaltige Verkehrswende gelingen kann und welche Rolle der Staat dabei spielen sollte.

Wer ist betroffen?

Bürger in ländlichen RegionenHaushalte mit niedrigem EinkommenBeschäftigte in der Automobil- und Zulieferindustrie