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Phase 7

Sechstes Gesetz zur Änderung des Allgemeinen Eisenbahngesetzes

Initiator: Fraktion der CDU/CSU und Fraktion der SPD Eingereicht: 03.06.2025 BT-Drs. 21/326
Eingereicht
1. Lesung
Ausschuss
2./3. Lesung
Bundesrat
Vermittlungoptional
In Kraft
Aktueller Status:Inkrafttreten
Drucksache (PDF)

Worum geht es?

Die Fraktionen der CDU/CSU und SPD haben ein Gesetz zur Änderung des Allgemeinen Eisenbahngesetzes eingebracht. Es zielt darauf ab, die Regelung zur Entwidmung von Bahngrundstücken zu ändern, um einen Ausgleich zwischen dem Erhalt der Bahninfrastruktur und anderen Interessen wie Wohnungsbau oder Stadtentwicklung zu schaffen.

Betrifft dich das?

Direkt betroffen

  • Ja, wenn du Eigentümer eines Bahngrundstücks bist, das für andere Zwecke genutzt werden soll.

Indirekt betroffen

  • Ja, wenn du in einer Kommune lebst, die Wohnungsbauprojekte plant, die durch die bisherige Regelung blockiert werden könnten.

Gesellschaftliches Interesse

  • Ja, wenn dich die Balance zwischen Erhalt der Bahninfrastruktur und der Entwicklung von Wohnraum interessiert.

Ziel des Vorhabens

Laut den Initiatoren soll die Änderung der Regelung zur Freistellung von Bahngrundstücken die derzeitige Blockade kommunaler Vorhaben, insbesondere im Wohnungsbau, aufheben. Dabei soll das überragende öffentliche Interesse am Bahnbetriebszweck nur dann bestehen, wenn ein Verkehrsbedürfnis und ein langfristiger Nutzungsbedarf für den Bahnbetriebszweck vorliegen.

Was ändert sich konkret?

Was ändert sich?

Aktuelle Situation

Aktuell wird bei der Freistellung von Bahngrundstücken das überragende öffentliche Interesse am Bahnbetriebszweck in der Abwägung regelmäßig durchgesetzt, auch wenn kein Verkehrsbedürfnis besteht.

Geplant ist

Künftig soll das überragende öffentliche Interesse am Bahnbetriebszweck nur dann bestehen, wenn ein Verkehrsbedürfnis und ein langfristiger Nutzungsbedarf vorliegen.

Beispiel: Ein Grundstück, das nicht mehr für den Bahnbetrieb benötigt wird und für Wohnungsbau genutzt werden soll, könnte leichter freigestellt werden, wenn kein Verkehrsbedürfnis besteht.

Auswirkungen auf bestehende Abläufe

Bisher: Die Freistellung von Bahngrundstücken ist stark eingeschränkt und oft zugunsten des Bahnbetriebszwecks entschieden.

Neu: Die Freistellung wird flexibler gehandhabt, wenn kein Verkehrsbedürfnis besteht, was andere Nutzungen wie Wohnungsbau erleichtert.

In der Praxis: Kommunen könnten leichter Bauland gewinnen, wenn Bahngrundstücke nicht mehr für den Bahnbetrieb benötigt werden.

Mögliche Folgen

  • Durch die Neuregelung könnten mehr Bahngrundstücke für Wohnungsbauprojekte freigegeben werden.
  • Die Regelung könnte den Ausbau des Schienennetzes durch Reaktivierungen fördern, indem sie Freistellungen in solchen Fällen ausschließt.

Zu beachten

  • Bei der Freistellung von Bahngrundstücken müssen weiterhin Verkehrsbedürfnisse geprüft werden, was zusätzliche Verwaltungsaufgaben mit sich bringen könnte.
  • Die Übergangsregelung für vor dem 29. Dezember 2023 beantragte Verfahren könnte zu unterschiedlichen Rechtslagen führen.

Warum reden viele darüber?

  • Das Vorhaben erhält Aufmerksamkeit, da es die Nutzung von Bahngrundstücken zwischen Erhalt der Bahninfrastruktur und dringenden städtebaulichen Interessen wie Wohnungsbau abwägen muss.
  • Es wird diskutiert, wie der Ausgleich zwischen Infrastrukturentwicklung und Stadtentwicklung am besten erreicht werden kann.

Wer ist betroffen?

Kommunen, die Wohnungsbauprojekte planenEigentümer von BahngrundstückenUnternehmen im Bereich der Stadtentwicklung