CORENODAInformationen. Einordnen. Verstehen.
Antrag

Stärkung der Arzneimittelversorgung durch gezielten Bürokratieabbau und Förderung der heimischen Produktion

Initiator: Ausschuss für Gesundheit Eingereicht: 25.03.2026 BT-Drs. 21/5003
Aktueller Status:Beschlussempfehlung liegt vor
Drucksache (PDF)

Worum geht es?

Die Fraktion der AfD hat einen Antrag eingebracht, der darauf abzielt, die Arzneimittelversorgung durch gezielten Bürokratieabbau und die Förderung der heimischen Produktion zu stärken.

Betrifft dich das?

Direkt betroffen

  • Ja, wenn du in einem pharmazeutischen Unternehmen arbeitest, das von neuen Produktions- und Berichtspflichten betroffen wäre.
  • Ja, wenn du im Arzneimittelgroßhandel tätig bist und von neuen Bevorratungspflichten betroffen wärst.

Indirekt betroffen

  • Ja, wenn du in einer Behörde arbeitest, die mit der Umsetzung neuer regulatorischer Vorgaben im Gesundheitswesen befasst ist.

Gesellschaftliches Interesse

  • Ja, wenn dich die Frage interessiert, wie die Arzneimittelversorgung in Deutschland und Europa sichergestellt werden kann.
  • Ja, wenn du Bedenken hinsichtlich der Abhängigkeit von Arzneimittelimporten aus Nicht-EU-Ländern hast.

Ziel des Vorhabens

Hierzu liegen im verfügbaren Material keine Angaben vor.

Was ändert sich konkret?

Was ändert sich?

Aktuelle Situation

Arzneimittel können auch bei Engpässen exportiert werden, Rabattverträge sind nicht zwingend an europäische Produktionsstandorte gebunden, und es gibt keine verschärften Bevorratungspflichten für den Großhandel.

Geplant ist

Es sollen Exportverbote bei Engpässen ermöglicht, Rabattverträge an europäische Produktionsstandorte gebunden und Bevorratungspflichten im Großhandel verschärft werden.

Beispiel: Ein Arzneimittel, das in Deutschland knapp wird, dürfte nicht mehr exportiert werden, wenn es für die Notfallversorgung essenziell ist.

Auswirkungen auf bestehende Abläufe

Bisher: Berichts- und Dokumentationspflichten sind umfangreich und teilweise doppelt, was die pharmazeutische Industrie belastet.

Neu: Durch Bürokratieabbau und Vereinfachung regulatorischer Vorgaben sollen Kapazitäten für Forschung und Produktion freigesetzt werden.

In der Praxis: Pharmaunternehmen könnten weniger Zeit mit Bürokratie verbringen und sich mehr auf die Produktion konzentrieren.

Mögliche Folgen

  • Durch die Bindung von Rabattverträgen an europäische Produktionsstandorte könnte die Abhängigkeit von Importen aus Nicht-EU-Ländern reduziert werden.
  • Die verschärften Bevorratungspflichten könnten zu höheren Lagerkosten für den Arzneimittelgroßhandel führen.

Zu beachten

  • Für die Umsetzung der Exportverbote und verschärften Bevorratungspflichten wären möglicherweise zusätzliche gesetzliche Regelungen erforderlich.
  • Die geplanten Änderungen könnten zu einem erhöhten Verwaltungsaufwand für die beteiligten Behörden führen.

Offene Fragen

  • Wie genau sollen die Exportverbote bei Engpässen umgesetzt werden?
  • Welche konkreten Maßnahmen sind geplant, um den Bürokratieabbau zu erreichen?

Warum reden viele darüber?

  • Das Thema erhält Aufmerksamkeit, da es die Sicherstellung der Arzneimittelversorgung und die Abhängigkeit von Importen aus Nicht-EU-Ländern betrifft.
  • In der öffentlichen Debatte wird erörtert, wie die Balance zwischen Versorgungssicherheit und wirtschaftlicher Effizienz gefunden werden kann.

Wer ist betroffen?

Pharmazeutische UnternehmenArzneimittelgroßhändlerGesundheitsbehörden