CORENODAInformationen. Einordnen. Verstehen.
Antrag

Unterhaltsvorschuss reformieren - Chancen für Kinder Alleinerziehender verbessern

Initiator: Fraktion DIE LINKE Eingereicht: 05.03.2026 BT-Drs. 21/4539
Aktueller Status:Überwiesen
Drucksache (PDF)

Worum geht es?

Die Fraktion DIE LINKE hat einen Antrag eingebracht, der eine Reform des Unterhaltsvorschussgesetzes fordert, um die Chancen für Kinder Alleinerziehender zu verbessern.

Betrifft dich das?

Direkt betroffen

  • Ja, wenn du alleinerziehend bist und Unterhaltsvorschuss für dein Kind beantragen möchtest.
  • Ja, wenn du ein Kind hast, das älter als zwölf Jahre ist und du Unterhaltsvorschuss benötigst.

Indirekt betroffen

  • Ja, wenn du in einer Behörde arbeitest, die für die Bearbeitung von Unterhaltsvorschussanträgen zuständig ist.
  • Ja, wenn du als Nicht-EU-Ausländer in Deutschland lebst und Unterhaltsvorschuss beantragen möchtest.

Gesellschaftliches Interesse

  • Ja, wenn dich die soziale Absicherung von Kindern Alleinerziehender interessiert.
  • Ja, wenn du dich für die Gleichbehandlung von Nicht-EU-Ausländern im Sozialleistungssystem einsetzt.

Ziel des Vorhabens

Laut den Initiatoren sollen die bestehenden Einschränkungen im Unterhaltsvorschussgesetz beseitigt werden, da sie viele Unterhaltsberechtigte nicht erreichen. Ziel ist es, den Zugang zum Unterhaltsvorschuss zu erweitern und gerechter zu gestalten.

Was ändert sich konkret?

Was ändert sich?

Aktuelle Situation

Der Unterhaltsvorschuss wird nur bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres gezahlt und voll auf das Kindergeld angerechnet. Nicht-EU-Ausländer sind unter bestimmten Bedingungen ausgeschlossen.

Geplant ist

Der Unterhaltsvorschuss soll auch über das 18. Lebensjahr hinaus gezahlt werden, und das Kindergeld soll nur noch hälftig angerechnet werden. Die Zugangsbeschränkungen für Nicht-EU-Ausländer sollen gelockert werden.

Beispiel: Ein alleinerziehender Elternteil mit einem 19-jährigen Kind könnte weiterhin Unterhaltsvorschuss erhalten, und bei einer Erhöhung des Kindergeldes würde der Unterhaltsvorschuss nicht mehr vollständig gekürzt.

Auswirkungen auf bestehende Abläufe

Bisher: Unterhaltsvorschuss wird nur bis zum 18. Lebensjahr gezahlt und voll auf das Kindergeld angerechnet. Nicht-EU-Ausländer haben eingeschränkten Zugang.

Neu: Der Vorschuss soll auch über das 18. Lebensjahr hinaus gezahlt werden, und das Kindergeld soll nur hälftig angerechnet werden. Zugangsbeschränkungen für Nicht-EU-Ausländer sollen gelockert werden.

In der Praxis: Mehr Kinder von Alleinerziehenden könnten Anspruch auf Unterhaltsvorschuss haben, und Kindergelderhöhungen würden sich nicht mehr negativ auf den Vorschuss auswirken.

Mögliche Folgen

  • Durch die Reform könnten mehr alleinerziehende Eltern finanzielle Unterstützung erhalten.
  • Die Anrechnung des Kindergeldes könnte gerechter gestaltet werden, was zu einer besseren finanziellen Lage der betroffenen Familien führen könnte.

Zu beachten

  • Für die Umsetzung der Reform könnten zusätzliche Haushaltsmittel erforderlich sein.
  • Die Anpassung der Regelungen könnte einen erhöhten Verwaltungsaufwand für die zuständigen Behörden bedeuten.

Offene Fragen

  • Wie hoch wären die zusätzlichen Kosten für die öffentliche Hand?
  • Welche konkreten Kriterien würden für die Lockerung der Zugangsbeschränkungen für Nicht-EU-Ausländer gelten?

Warum reden viele darüber?

  • Das Thema erhält Aufmerksamkeit, da es um die finanzielle Absicherung von Kindern Alleinerziehender geht und die gerechte Verteilung von Sozialleistungen betrifft.
  • In der öffentlichen Debatte wird erörtert, wie soziale Gerechtigkeit und Chancengleichheit für alle Kinder, unabhängig von ihrer Herkunft, gewährleistet werden können.

Wer ist betroffen?

Alleinerziehende ElternKinder von AlleinerziehendenNicht-EU-Ausländer