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Antrag

Verbesserung der Gesundheitsversorgung in Haft, insbesondere von suchtkranken Menschen

Initiator: Ausschuss für Gesundheit Eingereicht: 18.03.2026 BT-Drs. 21/4822
Aktueller Status:Abgelehnt
Drucksache (PDF)

Worum geht es?

Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hat einen Antrag eingebracht, der eine Verbesserung der medizinischen Versorgung von suchtkranken Menschen im Straf- und Maßregelvollzug fordert. Der Antrag wurde abgelehnt.

Betrifft dich das?

Direkt betroffen

  • Ja, wenn du inhaftiert bist und an einer Suchterkrankung leidest.

Indirekt betroffen

  • Ja, wenn du in einer Justizvollzugsanstalt arbeitest und mit der medizinischen Versorgung von Inhaftierten befasst bist.
  • Ja, wenn du in der Gesundheitsverwaltung tätig bist und für die Organisation der Versorgung im Strafvollzug verantwortlich bist.

Gesellschaftliches Interesse

  • Ja, wenn dich die Gleichwertigkeit der Gesundheitsversorgung in und außerhalb von Haft interessiert.
  • Ja, wenn du dich für die Resozialisierung von suchtkranken Menschen einsetzt.

Ziel des Vorhabens

Laut den Initiatoren soll die medizinische Versorgung von suchtkranken Menschen in Haft bundesweit konsequent, koordiniert und gleichwertig gestaltet werden. Zudem soll die Datenlage verbessert und die Frage der Kostenübernahme rechtlich geklärt werden.

Was ändert sich konkret?

Was ändert sich?

Aktuelle Situation

Inhaftierte suchtkranke Menschen erhalten nicht überall eine gleichwertige medizinische Versorgung wie außerhalb der Haft. Es gibt keine bundesweit einheitlichen Standards und die Datenlage zur Versorgung ist unzureichend.

Geplant ist

Die medizinische Versorgung soll bundesweit einheitlich und gleichwertig gestaltet werden. Es sollen verbindliche Standards eingeführt und die Datenlage zur Versorgung verbessert werden. Zudem soll die Kostenübernahme rechtlich geklärt werden.

Beispiel: Ein suchtkranker Inhaftierter könnte künftig unabhängig vom Bundesland, in dem er inhaftiert ist, Zugang zu einer standardisierten Substitutionsbehandlung erhalten.

Auswirkungen auf bestehende Abläufe

Bisher: Die medizinische Versorgung von suchtkranken Menschen im Strafvollzug ist uneinheitlich und variiert je nach Bundesland. Es gibt keine umfassende Datenerhebung zur Versorgungssituation.

Neu: Es würden bundesweit einheitliche Standards für die medizinische Versorgung eingeführt und ein System zur Erhebung und Auswertung von Daten etabliert.

In der Praxis: Die Versorgung von suchtkranken Inhaftierten wäre in allen Bundesländern gleichwertig und besser nachvollziehbar.

Mögliche Folgen

  • Durch die Einführung einheitlicher Standards könnte die Qualität der medizinischen Versorgung von suchtkranken Inhaftierten verbessert werden.
  • Ein verbessertes Datenmanagement könnte die Planung und Umsetzung von Versorgungsmaßnahmen im Strafvollzug erleichtern.
  • Die Klärung der Kostenübernahme könnte finanzielle Unsicherheiten für Justizvollzugsanstalten reduzieren.

Zu beachten

  • Die Umsetzung bundesweiter Standards könnte zusätzlichen Verwaltungsaufwand erfordern.
  • Die Klärung der Kostenübernahme könnte zu finanziellen Belastungen für die Länder führen.

Offene Fragen

  • Wie genau sollen die einheitlichen Standards für die medizinische Versorgung definiert werden?
  • Welche konkreten Maßnahmen sind zur Verbesserung der Datenlage vorgesehen?
  • Wie soll die rechtliche Klärung der Kostenübernahme umgesetzt werden?

Warum reden viele darüber?

  • Das Thema erhält Aufmerksamkeit, weil es die Gleichwertigkeit der Gesundheitsversorgung in Haft und die Resozialisierung suchtkranker Menschen betrifft.
  • In der öffentlichen Debatte wird erörtert, wie die medizinische Versorgung im Strafvollzug verbessert und die Finanzierung geklärt werden kann.

Wer ist betroffen?

Inhaftierte suchtkranke MenschenJustizvollzugsanstaltenGesundheitseinrichtungen im Strafvollzug