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Antrag

Verbesserung des Sicherheitskonzepts der elektronischen Patientenakte

Initiator: Fraktion der AfD Eingereicht: 07.07.2026 BT-Drs. 21/6932
Aktueller Status:Überwiesen
Drucksache (PDF)

Worum geht es?

Die Fraktion der AfD hat einen Antrag zur Verbesserung des Sicherheitskonzepts der elektronischen Patientenakte (ePA) eingebracht.

Betrifft dich das?

Direkt betroffen

  • Ja, wenn du gesetzlich versichert bist und eine elektronische Patientenakte hast.
  • Ja, wenn du als Arzt oder Psychotherapeut auf die ePA deiner Patienten zugreifst.

Indirekt betroffen

  • Ja, wenn du in einer Krankenkasse arbeitest, die elektronische Patientenakten verwaltet.

Gesellschaftliches Interesse

  • Ja, wenn dir der Schutz sensibler Gesundheitsdaten wichtig ist.
  • Ja, wenn du an der Digitalisierung des Gesundheitssystems interessiert bist.

Ziel des Vorhabens

Laut den Initiatoren soll das Sicherheitskonzept der elektronischen Patientenakte verbessert werden, um den Schutz sensibler Gesundheitsdaten zu gewährleisten.

Was ändert sich konkret?

Was ändert sich?

Aktuelle Situation

Die elektronische Patientenakte (ePA) wird seit April 2025 bundesweit genutzt. Gesetzlich Versicherte erhalten automatisch eine ePA, es sei denn, sie widersprechen aktiv.

Geplant ist

Das Sicherheitskonzept der ePA soll verbessert werden, um den Schutz sensibler Gesundheitsdaten zu erhöhen.

Beispiel: Wenn du eine ePA hast, könnten deine Gesundheitsdaten durch verbesserte Sicherheitsmaßnahmen besser geschützt werden.

Auswirkungen auf bestehende Abläufe

Bisher: Die ePA wird über die Telematikinfrastruktur der gematik GmbH bereitgestellt, wobei der Datenschutz durch die bestehende Infrastruktur gewährleistet wird.

Neu: Das Sicherheitskonzept der ePA soll überarbeitet und verbessert werden.

In der Praxis: Es könnten zusätzliche Sicherheitsmaßnahmen eingeführt werden, um den Schutz der Gesundheitsdaten in der ePA zu erhöhen.

Mögliche Folgen

  • Durch die Verbesserung des Sicherheitskonzepts könnten die Gesundheitsdaten der Versicherten besser geschützt werden.
  • Ärzte und Psychotherapeuten könnten sicherer auf die ePA zugreifen, ohne Datenschutzbedenken.

Zu beachten

  • Die Umsetzung der verbesserten Sicherheitsmaßnahmen könnte zusätzlichen technischen Aufwand erfordern.
  • Die Einführung neuer Sicherheitsmaßnahmen könnte zu Verzögerungen bei der Nutzung der ePA führen.

Offene Fragen

  • Welche konkreten Sicherheitsmaßnahmen sollen eingeführt werden?
  • Wie wird die Finanzierung der verbesserten Sicherheitsmaßnahmen sichergestellt?

Warum reden viele darüber?

  • Das Thema erhält Aufmerksamkeit, da es den Schutz sensibler Gesundheitsdaten betrifft und die Digitalisierung des Gesundheitssystems weiter vorantreibt.
  • In der öffentlichen Debatte wird erörtert, wie der Datenschutz bei der Nutzung elektronischer Patientenakten gewährleistet werden kann.

Wer ist betroffen?

Gesetzlich VersicherteÄrzte und PsychotherapeutenKrankenkassen