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Phase 7

Zehntes Gesetz zur Änderung des Regionalisierungsgesetzes

Initiator: Bundesregierung (Bundesministerium für Digitales und Verkehr) Eingereicht: 16.08.2024 BR-Drs. 393/24
Eingereicht
1. Lesung
Ausschuss
2./3. Lesung
Bundesrat
Vermittlungoptional
In Kraft
Aktueller Status:Inkrafttreten
Drucksache (PDF)

Worum geht es?

Die Bundesregierung bringt das Zehnte Gesetz zur Änderung des Regionalisierungsgesetzes ein. Es zielt darauf ab, die Abrechnung der Ausgleichsbeträge für das Deutschlandticket in den Jahren 2023 bis 2025 zu ermöglichen und die Überjährigkeit auf das Jahr 2025 auszudehnen. Zudem wird ein Teilbetrag der Regionalisierungsmittel im Jahr 2025 einbehalten und 2026 an die Länder ausgezahlt.

Betrifft dich das?

Direkt betroffen

  • Ja, wenn du Nutzer des Deutschlandtickets bist.

Indirekt betroffen

  • Ja, wenn du in einer Landesregierung arbeitest, die für die Verwaltung der Regionalisierungsmittel zuständig ist.

Gesellschaftliches Interesse

  • Ja, wenn dich die Finanzierung und Attraktivität des öffentlichen Personennahverkehrs interessiert.
  • Ja, wenn du dich für die Konsolidierung des Bundeshaushalts interessierst.

Ziel des Vorhabens

Laut den Initiatoren soll der Beschluss des Bundeskanzlers mit den Regierungschefinnen und -chefs der Länder umgesetzt werden, um die Finanzierung des Deutschlandtickets zu steuern und eine haushaltskonsolidierende Maßnahme durchzuführen.

Was ändert sich konkret?

Was ändert sich?

Aktuelle Situation

Die Regionalisierungsmittel werden jährlich an die Länder ausgezahlt, ohne Einbehalt.

Geplant ist

Ein Teilbetrag der Regionalisierungsmittel wird im Jahr 2025 einbehalten und erst 2026 an die Länder ausgezahlt.

Beispiel: Im Jahr 2025 erhält ein Bundesland weniger Regionalisierungsmittel, muss aber 2026 mit einer Nachzahlung rechnen.

Auswirkungen auf bestehende Abläufe

Bisher: Die Ausgleichsbeträge für das Deutschlandticket werden jährlich abgerechnet.

Neu: Die Abrechnung der Ausgleichsbeträge erfolgt gemeinsam für die Jahre 2023 bis 2025.

In der Praxis: Die Länder müssen die Ausgleichsbeträge über mehrere Jahre hinweg gemeinsam verwalten.

Mögliche Folgen

  • Durch den Einbehalt der Regionalisierungsmittel könnte es 2025 zu finanziellen Engpässen bei der Finanzierung des ÖPNV in den Ländern kommen.
  • Die gemeinsame Abrechnung der Ausgleichsbeträge könnte zu einer effizienteren Verwaltung der Mittel führen.

Zu beachten

  • Die Verschiebung der Auszahlung der Regionalisierungsmittel auf 2026 könnte zu Planungsunsicherheiten bei den Ländern führen.
  • Die haushaltskonsolidierende Maßnahme könnte Auswirkungen auf die Verfügbarkeit von Mitteln für den ÖPNV im Jahr 2025 haben.

Offene Fragen

  • Wie genau wird die gemeinsame Abrechnung der Ausgleichsbeträge technisch umgesetzt?
  • Welche konkreten Auswirkungen hat der Einbehalt der Mittel auf die ÖPNV-Projekte der Länder im Jahr 2025?

Warum reden viele darüber?

  • Das Vorhaben ist relevant, weil es die Finanzierung des Deutschlandtickets und die Konsolidierung des Bundeshaushalts betrifft. Es wird diskutiert, wie die Attraktivität des ÖPNV gesteigert und gleichzeitig der Bundeshaushalt entlastet werden kann.

Wer ist betroffen?

LänderregierungenNutzer des öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV)Bundeshaushalt