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Antrag

zu dem Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über die Wirksamkeit von Abrechnungen und zur Aufhebung der Richtlinie 98/26/EG und zur Änderung der Richtlinie 2002/47/EG über Finanzsicherheiten KOM(2025)941 endg.; Ratsdok. 16348/25

Initiator: Fraktion der AfD Eingereicht: 03.03.2026 BT-Drs. 21/4469
Aktueller Status:Abgelehnt
Drucksache (PDF)

Worum geht es?

Der Antrag wurde von der Fraktion der AfD eingebracht. Er richtet sich gegen den Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über die Wirksamkeit von Abrechnungen. Der Antrag rügt eine Verletzung der Grundsätze der Subsidiarität und der Verhältnismäßigkeit.

Betrifft dich das?

Gesellschaftliches Interesse

  • Ja, wenn dich die Souveränität nationaler Hoheitsrechte im Rahmen der EU-Integration interessiert.
  • Ja, wenn du Bedenken hinsichtlich der Verhältnismäßigkeit und Subsidiarität von EU-Vorhaben hast.
  • Ja, wenn du an der Weiterentwicklung der Kapitalmarktintegration in der EU interessiert bist.

Ziel des Vorhabens

Laut den Initiatoren soll der Antrag auf eine Subsidiaritätsverletzung hinweisen, da der Vorschlag über keine ausreichende Rechtsgrundlage verfügt, in nationale Hoheitsrechte eingreift und praktisch keine Verbesserungen bewirkt.

Was ändert sich konkret?

Was ändert sich?

Aktuelle Situation

Derzeit regeln bestehende EU-Mechanismen die Wirksamkeit von Abrechnungen und Finanzsicherheiten.

Geplant ist

Der Vorschlag für eine neue Verordnung soll die Wirksamkeit von Abrechnungen verbessern und bestehende Richtlinien aufheben oder ändern.

Beispiel: Sollte der Vorschlag angenommen werden, könnten nationale Regelungen durch zentralisierte EU-Vorgaben ersetzt werden.

Auswirkungen auf bestehende Abläufe

Bisher: Nationale Hoheitsrechte und bestehende EU-Mechanismen regeln die Aufsicht und Integration der Kapitalmärkte.

Neu: Der Vorschlag sieht eine zentralisierte Aufsichtskompetenz auf EU-Ebene vor.

In der Praxis: Die Aufsicht über Kapitalmärkte könnte stärker von EU-Institutionen übernommen werden, was nationale Kompetenzen einschränken würde.

Zu beachten

  • Der Ausbau zentralisierter Aufsichtskompetenzen könnte zu einem Stellenaufwuchs und Kostensteigerungen führen.
  • Die Verordnung könnte in nationale Hoheitsrechte eingreifen, was zu Spannungen zwischen EU und Mitgliedstaaten führen könnte.

Offene Fragen

  • Wie genau sollen die zentralisierten Aufsichtskompetenzen umgesetzt werden?
  • Welche konkreten Kosten und personellen Ressourcen wären für die Umsetzung erforderlich?

Warum reden viele darüber?

  • Das Thema erhält Aufmerksamkeit, da es die Balance zwischen nationalen Hoheitsrechten und EU-zentralisierten Kompetenzen betrifft.
  • In der öffentlichen Debatte wird diskutiert, wie die Kapitalmarktintegration vorangetrieben werden kann, ohne nationale Souveränität zu gefährden.