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Phase 4

Zwanzigstes Gesetz zur Änderung des Atomgesetzes

Initiator: Fraktion der AfD Eingereicht: 28.03.2023 BT-Drs. 20/6189
Eingereicht
1. Lesung
Ausschuss
2./3. Lesung
Bundesrat
Vermittlungoptional
In Kraft
Aktueller Status:2. & 3. Lesung
Drucksache (PDF)

Worum geht es?

Der Gesetzentwurf wurde von der Fraktion der AfD eingebracht und sieht den unbefristeten Weiterbetrieb der drei noch im Betrieb befindlichen Kernkraftwerke sowie der drei im Jahr 2021 abgeschalteten Kernkraftwerke vor. Außerdem soll die Strommengenbegrenzung abgeschafft und eine Laufzeitzusage von zehn Jahren für die Betreiber eingeführt werden.

Betrifft dich das?

Direkt betroffen

  • Ja, wenn du in einem der betroffenen Kernkraftwerke arbeitest.
  • Ja, wenn du Betreiber eines der betroffenen Kernkraftwerke bist.

Indirekt betroffen

  • Ja, wenn du in der Energiebranche tätig bist und dich mit der Versorgungssicherheit beschäftigst.
  • Ja, wenn du in einer Behörde arbeitest, die für die Genehmigung von Kernkraftwerken zuständig ist.

Gesellschaftliches Interesse

  • Ja, wenn dich die Diskussion um die Nutzung von Kernenergie in Deutschland interessiert.
  • Ja, wenn dir die Versorgungssicherheit mit Energie wichtig ist.

Ziel des Vorhabens

Hierzu liegen im verfügbaren Material keine Angaben vor.

Was ändert sich konkret?

Was ändert sich?

Aktuelle Situation

Die drei Kernkraftwerke Isar 2, Emsland und Neckarwestheim 2 sind noch in Betrieb, während die Kernkraftwerke Grohnde, Gundremmingen C und Brokdorf im Jahr 2021 abgeschaltet wurden. Es gibt eine Begrenzung der Strommengen, die diese Kraftwerke produzieren dürfen.

Geplant ist

Die drei noch in Betrieb befindlichen Kernkraftwerke sowie die drei abgeschalteten sollen unbefristet weiterbetrieben werden. Die Strommengenbegrenzung soll aufgehoben und den Betreibern eine Laufzeitzusage von zehn Jahren gegeben werden.

Beispiel: Sollte das Gesetz umgesetzt werden, könnten die Kernkraftwerke Grohnde, Gundremmingen C und Brokdorf reaktiviert und für die Energieversorgung genutzt werden, insbesondere in Zeiten hoher Nachfrage im Winter.

Auswirkungen auf bestehende Abläufe

Bisher: Die Nutzung der Kernkraftwerke ist durch gesetzliche Regelungen zeitlich begrenzt und die Stromproduktion durch eine Mengenbegrenzung eingeschränkt.

Neu: Die zeitlichen Begrenzungen und Strommengenbeschränkungen würden aufgehoben, und es würde eine Laufzeitzusage von zehn Jahren für die Betreiber eingeführt.

In der Praxis: Die Betreiber hätten Planungssicherheit für einen längeren Betrieb, und die Kernkraftwerke könnten uneingeschränkt Strom produzieren.

Mögliche Folgen

  • Durch den unbefristeten Weiterbetrieb könnten die Kernkraftwerke weiterhin zur Energieversorgung beitragen.
  • Die Aufhebung der Strommengenbegrenzung könnte zu einer höheren Stromproduktion führen.

Zu beachten

  • Für den Weiterbetrieb der abgeschalteten Kernkraftwerke wären aufwändige Genehmigungsverfahren erforderlich.
  • Es könnten zusätzliche Sicherheitsüberprüfungen und Investitionen nötig werden, um die Reaktivierung der abgeschalteten Kraftwerke zu ermöglichen.

Offene Fragen

  • Wie hoch wären die Kosten für die Reaktivierung und den Weiterbetrieb der abgeschalteten Kernkraftwerke?
  • Welche konkreten technischen und sicherheitstechnischen Maßnahmen wären erforderlich, um die abgeschalteten Kraftwerke wieder in Betrieb zu nehmen?

Warum reden viele darüber?

  • Das Thema erhält Aufmerksamkeit, weil es die Versorgungssicherheit mit Energie betrifft und die Nutzung von Kernenergie in Deutschland kontrovers diskutiert wird.
  • In der öffentlichen Debatte wird erörtert, wie die Energieversorgung angesichts der aktuellen Herausforderungen sichergestellt werden kann.

Wer ist betroffen?

Betreiber von KernkraftwerkenEnergieversorgungsunternehmenVerbraucher von elektrischer Energie