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Phase 7

Zweites Gesetz zur Änderung des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes

Initiator: Bundesregierung (Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit) Eingereicht: 15.08.2025 BR-Drs. 401/25
Eingereicht
1. Lesung
Ausschuss
2./3. Lesung
Bundesrat
Vermittlungoptional
In Kraft
Aktueller Status:Inkrafttreten
Drucksache (PDF)

Worum geht es?

Die Bundesregierung bringt das Zweite Gesetz zur Änderung des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes ein. Es zielt darauf ab, die Sammelmenge von Elektroaltgeräten zu steigern und Brandrisiken durch unsachgemäße Behandlung von Batterien zu minimieren.

Betrifft dich das?

Direkt betroffen

  • Ja, wenn du elektronische Einweg-Zigaretten nutzt und zurückgeben möchtest.
  • Ja, wenn du Elektrogeräte entsorgst und darauf achtest, sie korrekt zu recyceln.

Indirekt betroffen

  • Ja, wenn du in einem kommunalen Wertstoffhof arbeitest und für die Einsortierung von Elektroaltgeräten zuständig bist.
  • Ja, wenn du Hersteller oder Händler von Elektrogeräten bist und Rücknahmepflichten beachten musst.

Gesellschaftliches Interesse

  • Ja, wenn dich nachhaltige Konsum- und Produktionsmuster interessieren.
  • Ja, wenn du dich für die Minimierung von Umwelt- und Brandrisiken durch unsachgemäße Entsorgung von Batterien interessierst.

Ziel des Vorhabens

Laut den Initiatoren soll die getrennte Erfassung von Elektro- und Elektronikaltgeräten verbessert werden, um die EU-rechtlich vorgegebene Sammelquote zu erreichen und Brandrisiken durch Lithium-Batterien zu minimieren.

Was ändert sich konkret?

Was ändert sich?

Aktuelle Situation

Elektroaltgeräte werden an kommunalen Wertstoffhöfen gesammelt, aber die Entnahme von Lithium-Batterien ist nicht immer optimal geregelt. Verbraucher sind oft unzureichend über die Pflicht zur getrennten Erfassung informiert.

Geplant ist

Die Entnahme von Lithium-Batterien soll an kommunalen Sammelstellen verbessert werden. Die Verbraucherkommunikation wird bundesweit vereinheitlicht, um die getrennte Erfassung von Elektroaltgeräten zu fördern. Elektronische Einweg-Zigaretten können an Verkaufsstellen zurückgegeben werden.

Beispiel: Wenn du eine elektronische Einweg-Zigarette kaufst, kannst du sie künftig direkt im Geschäft zurückgeben, anstatt sie im Hausmüll zu entsorgen.

Auswirkungen auf bestehende Abläufe

Bisher: Die Rücknahme und Entsorgung von Elektroaltgeräten erfolgt über bestehende Strukturen, die jedoch nicht immer effizient sind.

Neu: Es werden einheitliche Kennzeichnungen für Sammel- und Rücknahmestellen eingeführt und die Rückgabemöglichkeiten für elektronische Einweg-Zigaretten erweitert.

In der Praxis: Verbraucher könnten leichter erkennen, wo sie Elektroaltgeräte und elektronische Einweg-Zigaretten zurückgeben können, was die Sammelquote erhöhen könnte.

Mögliche Folgen

  • Durch die verbesserten Rückgabemöglichkeiten könnte die Sammelquote von Elektroaltgeräten steigen.
  • Die Entsorgung von Lithium-Batterien könnte sicherer werden, was das Brandrisiko minimiert.
  • Hersteller und Händler könnten durch erweiterte Rücknahmepflichten zusätzlichen Aufwand haben.

Zu beachten

  • Für die Umsetzung der Maßnahmen könnten zusätzliche Ressourcen und Verwaltungsaufwand bei den kommunalen Entsorgern erforderlich sein.
  • Die sichere Speicherung und Verarbeitung von sensiblen Daten bei der Rücknahme von Geräten könnte eine Herausforderung darstellen.

Offene Fragen

  • Wie genau wird die einheitliche Kennzeichnung der Sammelstellen umgesetzt?
  • Welche konkreten Maßnahmen werden ergriffen, um die Entnahme von Lithium-Batterien zu verbessern?

Warum reden viele darüber?

  • Das Thema erhält Aufmerksamkeit, weil es die umweltgerechte Entsorgung von Elektrogeräten und die Minimierung von Brandrisiken betrifft.
  • In der öffentlichen Debatte wird erörtert, wie nachhaltige Konsum- und Produktionsmuster gefördert werden können.

Wer ist betroffen?

Private Haushalte, die Elektrogeräte entsorgenHersteller und Händler von Elektrogeräten und elektronischen Einweg-ZigarettenÖffentlich-rechtliche Entsorger und kommunale Wertstoffhöfe