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Phase 1

Zweites Gesetz zur Änderung des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes

Initiator: Bundesregierung (Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz) Eingereicht: 11.10.2024 BR-Drs. 494/24
Eingereicht
1. Lesung
Ausschuss
2./3. Lesung
Bundesrat
Vermittlungoptional
In Kraft
Aktueller Status:Eingereicht
Drucksache (PDF)

Worum geht es?

Die Bundesregierung bringt ein Gesetz zur Änderung des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes ein, um die Sammelmenge von Elektroaltgeräten zu steigern und Brandrisiken durch unsachgemäße Behandlung von Lithium-Batterien zu minimieren.

Betrifft dich das?

Direkt betroffen

  • Ja, wenn du Elektroaltgeräte entsorgen möchtest.
  • Ja, wenn du elektronische Einweg-Zigaretten kaufst oder entsorgst.

Indirekt betroffen

  • Ja, wenn du in der Abfallwirtschaft oder bei einem öffentlich-rechtlichen Entsorger arbeitest.
  • Ja, wenn du Betreiber eines Geschäfts bist, das elektronische Einweg-Zigaretten verkauft.

Gesellschaftliches Interesse

  • Ja, wenn du dich für nachhaltige Konsum- und Produktionsmuster interessierst.
  • Ja, wenn dir die Reduzierung von Brandrisiken durch Lithium-Batterien wichtig ist.

Ziel des Vorhabens

Laut den Initiatoren soll die Novelle die Sammelmenge von Elektroaltgeräten erhöhen und Brandrisiken durch Lithium-Batterien verringern. Zudem sollen verbrauchernahe Rückgabemöglichkeiten für elektronische Einweg-Zigaretten geschaffen werden.

Was ändert sich konkret?

Was ändert sich?

Aktuelle Situation

Elektroaltgeräte werden an kommunalen Wertstoffhöfen gesammelt, jedoch ist die Entnahme von Lithium-Batterien nicht optimal geregelt. Rückgabemöglichkeiten für elektronische Einweg-Zigaretten sind begrenzt.

Geplant ist

Die Entnahme von Lithium-Batterien an Sammelstellen soll verbessert und die Verbraucherinformation vereinheitlicht werden. Elektronische Einweg-Zigaretten sollen an allen Verkaufsstellen zurückgegeben werden können.

Beispiel: Wenn du eine elektronische Einweg-Zigarette kaufst, kannst du sie künftig direkt im Geschäft zurückgeben, wo du sie erworben hast.

Auswirkungen auf bestehende Abläufe

Bisher: Die Erfassung von Elektroaltgeräten erfolgt an kommunalen Wertstoffhöfen, mit uneinheitlicher Verbraucherinformation.

Neu: Die Verbraucherinformation wird bundesweit vereinheitlicht und die Erfassung von Lithium-Batterien an Sammelstellen verbessert.

In der Praxis: Verbraucher würden besser über die getrennte Erfassung von Elektroaltgeräten informiert und könnten Lithium-Batterien sicherer entsorgen.

Mögliche Folgen

  • Durch die verbesserte Verbraucherinformation könnte die Sammelquote von Elektroaltgeräten steigen.
  • Die Rückgabe von elektronischen Einweg-Zigaretten könnte einfacher und zugänglicher werden.

Zu beachten

  • Anbieter müssten sicherstellen, dass Rückgabemöglichkeiten für elektronische Einweg-Zigaretten an allen Verkaufsstellen vorhanden sind.
  • Die sichere Entsorgung von Lithium-Batterien erfordert möglicherweise zusätzliche Schulungen für Mitarbeitende an Sammelstellen.

Offene Fragen

  • Wie wird die bundesweite Vereinheitlichung der Verbraucherinformation konkret umgesetzt?
  • Welche zusätzlichen Kosten entstehen durch die neuen Rückgabemöglichkeiten an Verkaufsstellen?

Warum reden viele darüber?

  • Das Thema erhält Aufmerksamkeit, da es die Erhöhung der Sammelmenge von Elektroaltgeräten und die Minimierung von Brandrisiken durch Lithium-Batterien betrifft.
  • Es wird diskutiert, wie verbrauchernahe Rückgabemöglichkeiten für elektronische Einweg-Zigaretten zur nachhaltigen Entsorgung beitragen können.

Wer ist betroffen?

Private Haushalte, die Elektroaltgeräte entsorgenVerkaufsstellen für elektronische Einweg-ZigarettenÖffentlich-rechtliche Entsorger