Zweites Gesetz zur Änderung des Mess- und Eichgesetzes
Worum geht es?
Die Bundesregierung hat ein Gesetz zur Änderung des Mess- und Eichgesetzes eingebracht, das redaktionelle Anpassungen an den Wortlaut von zwei EU-Richtlinien sowie Änderungen aufgrund zweier EU-Verordnungen im Bereich der Konformitätsbewertung und Marktüberwachung im Messwesen vorsieht.
Betrifft dich das?
Direkt betroffen
- Ja, wenn du in einem Unternehmen arbeitest, das Messgeräte oder nichtselbsttätige Waagen herstellt oder vertreibt.
Indirekt betroffen
- Ja, wenn du in einer Behörde tätig bist, die für die Marktüberwachung von Messgeräten zuständig ist.
Gesellschaftliches Interesse
- Ja, wenn dich die Harmonisierung von technischen Standards innerhalb der EU interessiert.
Ziel des Vorhabens
Laut den Initiatoren sollen durch das Vorhaben redaktionelle Anpassungen vorgenommen werden, um der Umsetzung der EU-Richtlinien besser Rechnung zu tragen. Zudem sind Änderungen aufgrund neuer Verordnungen zur Marktüberwachung und zur gegenseitigen Anerkennung von Produkten erforderlich.
Was ändert sich konkret?
Was ändert sich?
Aktuelle Situation
Das Mess- und Eichgesetz setzt die EU-Richtlinien 2014/31/EU und 2014/32/EU um, wobei einige Vorschriften redaktionell angepasst werden müssen.
Geplant ist
Es sollen redaktionelle Anpassungen an den Wortlaut der Richtlinien sowie an die neuen Verordnungen 2019/515 und 2019/1020 vorgenommen werden. Zudem wird die Möglichkeit geschaffen, durch Rechtsverordnung Ausnahmen im Energierecht zu regeln.
Beispiel: Ein Unternehmen, das Messgeräte herstellt, müsste sich an die aktualisierten Bestimmungen halten, die durch die neuen Anpassungen eingeführt werden.
Auswirkungen auf bestehende Abläufe
Bisher: Die Marktüberwachung und Konformitätsbewertung von Messgeräten erfolgt nach den bisherigen Regelungen des Mess- und Eichgesetzes.
Neu: Es werden Anpassungen an die neuen EU-Verordnungen vorgenommen, die die Marktüberwachung und Konformitätsbewertung betreffen.
In der Praxis: Behörden, die für die Marktüberwachung zuständig sind, müssten sich auf die geänderten Regelungen einstellen und diese in ihrer Arbeit berücksichtigen.
Mögliche Folgen
- Durch die Anpassungen könnten Unternehmen, die Messgeräte herstellen oder vertreiben, ihre Prozesse an die neuen Anforderungen anpassen müssen.
- Die Marktüberwachungsbehörden könnten zusätzliche Aufgaben erhalten, um die Einhaltung der neuen Regelungen sicherzustellen.
Zu beachten
- Anpassungen an die neuen Regelungen könnten zusätzlichen Verwaltungsaufwand für Unternehmen und Behörden bedeuten.
- Die Möglichkeit, durch Rechtsverordnung Ausnahmen im Energierecht zu schaffen, könnte zu unterschiedlichen Regelungen in diesem Bereich führen.
Offene Fragen
- Wie genau sollen die Ausnahmen im Energierecht durch Rechtsverordnung geregelt werden?
Warum reden viele darüber?
- Das Vorhaben erhält Aufmerksamkeit, weil es die Harmonisierung von technischen Standards innerhalb der EU betrifft und die Marktüberwachung von Messgeräten beeinflusst.