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Wie verteilen sich Zuwanderungsgruppen auf Arbeit, Minijob und Arbeitslosigkeit?

Sehr unterschiedlich – je nach Zuwanderungsgrund. Bei EU-Arbeitsmigranten wie Rumänien sind gut zwei Drittel sozialversicherungspflichtig beschäftigt und nur 5,5 % arbeitslos; bei Fluchtherkünften wie der Ukraine sind es 29,9 % Beschäftigte bei 22,3 % Arbeitslosen.

Arbeitsmarkt-Status nach Herkunft · Deutschland · 2025

SV-pflichtig beschäftigtgeringfügig (Minijob)arbeitslosRest (Selbstständige, Ausbildung, Sprachkurse …)im Bürgergeld-Bezug (überschneidet sich mit den Segmenten)

100 % = erwerbsfähige Bevölkerung (15–65) der jeweiligen Herkunft, aufgeteilt in sozialversicherungspflichtig Beschäftigte, ausschließlich geringfügig Beschäftigte, Arbeitslose und Rest. Der „Rest“ ist nicht mit Nichtstun gleichzusetzen – enthalten sind u. a. Selbstständige, Studierende, Menschen in Sprach-/ Integrationskursen oder Familienzeit. Der Marker ◆ zeigt den Anteil im Bürgergeld-Bezug (erwerbsfähige Leistungsberechtigte); er überschneidet sich mit Beschäftigten (Aufstocker) und Arbeitslosen und ist deshalb kein eigenes Segment.

Begriffe wie „Ausländer“ sind amtliche Kategorien der Bundesagentur für Arbeit.

Einordnung

Jeder Balken teilt die erwerbsfähige Bevölkerung (15–65) einer Herkunft in vier Anteile: sozialversicherungspflichtig beschäftigt, ausschließlich geringfügig (Minijob), arbeitslos und Rest. So wird sichtbar, wie sich eine Gruppe tatsächlich auf den Arbeitsmarkt verteilt – nicht nur eine einzelne Quote.

Die EU-Arbeitsmigration steht oben: Rumänien (67,5 % SV-Beschäftigte, 5,5 % arbeitslos) und Polen (60,1 % / 4,4 %). Wer aus einem EU-Land zum Arbeiten kommt, ist ganz überwiegend regulär beschäftigt und nur selten arbeitslos.

Die länger ansässige türkische Gruppe liegt im Mittelfeld (48,3 % beschäftigt, 10,0 % arbeitslos), knapp über der Referenzlinie aller Ausländer (51,2 % / 9,5 %).

Die großen Fluchtherkünfte bilden das untere Feld: Afghanistan (38,1 %), Syrien (37,6 %) und die Ukraine (29,9 % beschäftigt bei 22,3 % arbeitslos). Hier ist der Leistungsbezug entsprechend hoch (◆ Marker: Ukraine 51,3 %, Syrien 48,5 %) – Folge von Asylverfahren, Spracherwerb und noch laufender Anerkennung von Abschlüssen.

Wichtig zur Lesart: Der „Rest“ ist kein Maß für Untätigkeit. Er enthält Selbstständige, Studierende, Menschen in Sprach- und Integrationskursen sowie Familienzeit, die in dieser BA-Statistik nicht als sozialversicherungspflichtig Beschäftigte auftauchen. Eine Aufschlüsselung nach Qualifikation (Helfer/Fachkraft/Spezialist/Experte) ist in diesen Daten nicht enthalten.

Quelle & Methodik: Bundesagentur für Arbeit, sozialversicherungspflichtig und geringfügig Beschäftigte, Arbeitslose sowie erwerbsfähige Leistungsberechtigte nach Staatsangehörigkeit, Summe der 16 Bundesländer, 2025. Basis (100 %) je Gruppe ist die aus der amtlichen Beschäftigungsquote zurückgerechnete erwerbsfähige Bevölkerung (15–65). Der Bürgergeld-Marker (erwerbsfähige Leistungsberechtigte) überschneidet sich mit Beschäftigten (Aufstocker) und Arbeitslosen und ist deshalb kein eigenes Segment.

DS-2026-0005 · Stand: 05. Juli 2026