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Antrag

Bezahlbarer Strom für die Menschen und das Klima

Initiator: Fraktion DIE LINKE Eingereicht: 24.02.2026 BT-Drs. 21/4273
Aktueller Status:Überwiesen
Drucksache (PDF)

Worum geht es?

Die Fraktion DIE LINKE hat einen Antrag eingebracht, der Maßnahmen zur Senkung der Stromsteuer, zur Einrichtung einer Preiskontrolle für Energieprodukte und zur sozialen Absicherung der Grundversorgung mit Strom fordert.

Betrifft dich das?

Direkt betroffen

  • Ja, wenn du in einem Haushalt lebst, der mehr als zehn Prozent des Einkommens für Strom ausgibt.
  • Ja, wenn du ein kleines oder mittelgroßes Unternehmen betreibst, das von Energiekosten betroffen ist.

Indirekt betroffen

  • Ja, wenn du in einer Behörde arbeitest, die mit der Umsetzung von Energieregelungen befasst ist.
  • Ja, wenn du als Vermieter die Energiekosten für deine Mieter kalkulieren musst.

Gesellschaftliches Interesse

  • Ja, wenn du dich für soziale Gerechtigkeit und den Zugang zu bezahlbarer Energie interessierst.
  • Ja, wenn dir der Klimaschutz und die Reduzierung des CO2-Ausstoßes wichtig sind.

Ziel des Vorhabens

Laut den Initiatoren soll das Problem der Energiearmut gelöst werden, da viele Menschen in Deutschland mehr als zehn Prozent ihres Einkommens für Energie ausgeben müssen. Zudem soll die Umstellung auf Strom als klimapolitische Aufgabe vorangetrieben werden, um den CO2-Ausstoß zu senken.

Was ändert sich konkret?

Was ändert sich?

Aktuelle Situation

Aktuell zahlen Privathaushalte und Unternehmen eine Stromsteuer von 2,05 Cent/kWh.

Geplant ist

Die Stromsteuer soll auf das europarechtlich zulässige Minimum von 0,1 Cent/kWh für Privatpersonen und 0,05 Cent/kWh für Unternehmen gesenkt werden.

Beispiel: Ein durchschnittlicher Haushalt könnte durch die Senkung der Stromsteuer eine spürbare Entlastung bei den monatlichen Stromkosten erfahren.

Was ändert sich?

Aktuelle Situation

Es gibt keine zentrale Preiskontrolle für Energieprodukte, die sicherstellt, dass Steuersenkungen an Verbraucher weitergegeben werden.

Geplant ist

Eine öffentliche Monitoring-Stelle soll eingerichtet werden, die die Preise für Energieprodukte kontrolliert und sicherstellt, dass Steuersenkungen an die Verbraucher weitergegeben werden.

Beispiel: Verbraucher könnten durch die Preiskontrolle sicher sein, dass sie von Steuersenkungen tatsächlich profitieren.

Was ändert sich?

Aktuelle Situation

Menschen im Grundsicherungsbezug müssen ihre Energiekosten aus dem Regelbedarf bestreiten.

Geplant ist

Die tatsächlichen Energiekosten sollen außerhalb der Regelbedarfe in angemessener Höhe vollständig übernommen werden.

Beispiel: Personen im Grundsicherungsbezug müssten nicht mehr aus ihrem Regelbedarf für Stromkosten aufkommen.

Auswirkungen auf bestehende Abläufe

Bisher: Der Zugang zu Strom kann bei Zahlungsrückständen eingeschränkt werden.

Neu: Für schutzbedürftige Kunden soll eine Grundversorgung mit Strom jederzeit gewährleistet werden.

In der Praxis: Stromsperren könnten für schutzbedürftige Kunden vermieden werden, selbst bei Zahlungsrückständen.

Mögliche Folgen

  • Durch die Senkung der Stromsteuer könnten Privathaushalte und Unternehmen finanziell entlastet werden.
  • Die Einrichtung einer Preiskontrolle könnte sicherstellen, dass Steuersenkungen tatsächlich bei den Verbrauchern ankommen.

Zu beachten

  • Für die Umsetzung der Preiskontrolle wäre zusätzlicher Verwaltungsaufwand erforderlich.
  • Die Finanzierung der vollständigen Übernahme der Energiekosten für Menschen im Grundsicherungsbezug müsste gesichert werden.

Offene Fragen

  • Wie wird die Finanzierung der vorgeschlagenen Maßnahmen sichergestellt?
  • Welche konkreten Aufgaben und Befugnisse wird die vorgeschlagene öffentliche Monitoring-Stelle haben?

Warum reden viele darüber?

  • Das Thema erhält Aufmerksamkeit, weil es sowohl soziale Gerechtigkeit als auch Klimaschutz betrifft. Die steigenden Energiekosten belasten viele Haushalte, während gleichzeitig die Notwendigkeit besteht, den CO2-Ausstoß zu reduzieren.

Wer ist betroffen?

Privathaushalte, insbesondere solche mit geringem Einkommen.Kleine und mittelgroße Unternehmen.Menschen im Grundsicherungsbezug.

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