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Phase 4

Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Bundesdatenschutzgesetzes – Stärkung der Unabhängigkeit des Bundesbeauftragten für den Datenschutz

Initiator: Fraktion Die Grünen Eingereicht: 21.04.1988 BT-Drs. 11/2175
Eingereicht
1. Lesung
Ausschuss
2./3. Lesung
Bundesrat
Vermittlungoptional
In Kraft
Aktueller Status:2. & 3. Lesung
Drucksache (PDF)

Worum geht es?

Die Fraktion Die Grünen hat einen Gesetzentwurf zur Änderung des Bundesdatenschutzgesetzes eingebracht. Der Entwurf sieht vor, dass der Bundesbeauftragte für den Datenschutz in geheimer Wahl durch den Deutschen Bundestag mit einer Zweidrittelmehrheit gewählt wird. Zudem soll die Institution des Bundesbeauftragten als oberste Bundesbehörde eingerichtet und mit einem eigenen Etat im Bundeshaushalt ausgestattet werden.

Betrifft dich das?

Direkt betroffen

  • Ja, wenn du als Bundesbeauftragter für den Datenschutz tätig bist oder werden möchtest.

Indirekt betroffen

  • Ja, wenn du im Deutschen Bundestag über die Wahl des Bundesbeauftragten für den Datenschutz abstimmst.

Gesellschaftliches Interesse

  • Ja, wenn dir die Unabhängigkeit und Transparenz bei der Kontrolle von Datenschutzangelegenheiten wichtig ist.
  • Ja, wenn du ein Interesse daran hast, wie Datenschutz in Deutschland organisiert und kontrolliert wird.

Ziel des Vorhabens

Laut den Initiatoren soll die Unabhängigkeit des Bundesbeauftragten für den Datenschutz gestärkt werden, indem er durch das Parlament gewählt wird und nicht mehr durch die Exekutive ernannt wird. Dies soll verhindern, dass die Exekutive maßgeblichen Einfluss auf das Kontrollorgan erhält.

Was ändert sich konkret?

Was ändert sich?

Aktuelle Situation

Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz wird auf Vorschlag der Bundesregierung ernannt.

Geplant ist

Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz soll in geheimer Wahl durch den Deutschen Bundestag mit einer Zweidrittelmehrheit gewählt werden.

Beispiel: Künftig würde der Bundestag in einem transparenten Verfahren den Bundesbeauftragten wählen, was die Unabhängigkeit des Amtes stärken soll.

Was ändert sich?

Aktuelle Situation

Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz ist beim Bundesminister des Innern eingebunden.

Geplant ist

Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz soll als unabhängige, nur dem Gesetz unterworfene oberste Bundesbehörde eingerichtet werden.

Beispiel: Der Bundesbeauftragte hätte einen eigenen Etat im Bundeshaushalt und wäre organisatorisch unabhängig von anderen Ministerien.

Auswirkungen auf bestehende Abläufe

Bisher: Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz ist in die Struktur des Bundesministeriums des Innern eingebunden und wird auf Vorschlag der Bundesregierung ernannt.

Neu: Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz wird als unabhängige oberste Bundesbehörde mit eigenem Etat eingerichtet und durch den Deutschen Bundestag gewählt.

In der Praxis: Die Wahl durch den Bundestag und die Einrichtung als oberste Bundesbehörde sollen die Unabhängigkeit und Transparenz der Datenschutzkontrolle stärken.

Mögliche Folgen

  • Durch die Wahl des Bundesbeauftragten durch den Bundestag könnte die Unabhängigkeit des Amtes von der Exekutive gestärkt werden.
  • Die Einrichtung eines eigenen Etats im Bundeshaushalt könnte zu mehr finanzieller Unabhängigkeit des Bundesbeauftragten führen.

Zu beachten

  • Für die Einrichtung der neuen Behörde und die Durchführung der Wahl könnten zusätzliche Kosten entstehen.
  • Der Aufbau einer unabhängigen Behörde könnte zusätzlichen Verwaltungsaufwand erfordern.

Offene Fragen

  • Wie hoch werden die Mehrkosten für die Einrichtung der neuen Behörde und den eigenen Etat im Bundeshaushalt sein?
  • Welche konkreten Maßnahmen sind geplant, um die Unabhängigkeit des Bundesbeauftragten sicherzustellen?

Warum reden viele darüber?

  • Das Thema ist relevant, weil es die Unabhängigkeit und Transparenz der Datenschutzkontrolle in Deutschland betrifft.
  • Die öffentliche Debatte könnte sich um die Frage drehen, wie Datenschutz effektiv und unabhängig überwacht werden kann.

Wer ist betroffen?

Bundesbeauftragter für den DatenschutzDeutscher BundestagBürgerinnen und Bürger, deren Daten geschützt werden

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