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Phase 1

Gesetz zur besseren Bekämpfung überhöhter Mieten (Mietwuchergesetz)

Initiator: Fraktion DIE LINKE Eingereicht: 08.11.2023 BT-Drs. 20/9174
Eingereicht
1. Lesung
Ausschuss
2./3. Lesung
Bundesrat
Vermittlungoptional
In Kraft
Aktueller Status:Eingereicht
Drucksache (PDF)

Worum geht es?

Die Fraktion DIE LINKE bringt ein Gesetz zur besseren Bekämpfung überhöhter Mieten ein, das sogenannte Mietwuchergesetz.

Betrifft dich das?

Direkt betroffen

  • Ja, wenn du Mieter bist und von überhöhten Mieten betroffen bist.
  • Ja, wenn du Vermieter bist und deine Mietpreise anpassen musst.

Indirekt betroffen

  • Ja, wenn du in einer Behörde arbeitest, die für die Durchsetzung von Mietpreisregelungen zuständig ist.

Gesellschaftliches Interesse

  • Ja, wenn dich die Frage der Mietpreisregulierung und der Schutz von Mietern interessiert.

Ziel des Vorhabens

Laut den Initiatoren soll das Vorhaben den zivilrechtlichen Schutz gegen das Verlangen überhöhter Mieten verbessern und die Sanktionierung von Verstößen erleichtern.

Was ändert sich konkret?

Was ändert sich?

Aktuelle Situation

Derzeit ist es schwierig, überhöhte Mieten zu sanktionieren, da das Erfordernis der Ausnutzung eines geringen Angebots an vergleichbaren Räumen nachgewiesen werden muss.

Geplant ist

Das Gesetz soll das Erfordernis der Ausnutzung eines geringen Angebots streichen und stattdessen auf das objektive Kriterium des Vorliegens eines geringen Angebots abstellen. Der Bußgeldrahmen soll auf 100.000 Euro erhöht werden.

Beispiel: Ein Vermieter, der überhöhte Mieten verlangt, könnte künftig mit einem Bußgeld von bis zu 100.000 Euro belegt werden, ohne dass ein Mieter nachweisen muss, dass der Vermieter das geringe Angebot ausgenutzt hat.

Auswirkungen auf bestehende Abläufe

Bisher: Bisher müssen Mieter nachweisen, dass Vermieter das geringe Angebot an vergleichbaren Räumen ausnutzen, um überhöhte Mieten zu verlangen.

Neu: Künftig soll allein das Vorliegen eines geringen Angebots als Kriterium genügen, um überhöhte Mieten zu sanktionieren.

In der Praxis: Mieter hätten es einfacher, gegen überhöhte Mieten vorzugehen, da der Nachweis der Ausnutzung entfällt.

Mögliche Folgen

  • Durch die Erhöhung des Bußgeldrahmens könnte die Abschreckung gegen das Verlangen überhöhter Mieten verstärkt werden.
  • Vermieter könnten ihre Mietpreisgestaltung überdenken, um Bußgelder zu vermeiden.

Zu beachten

  • Für die Umsetzung wären zusätzliche Ressourcen in den zuständigen Behörden erforderlich, um die Einhaltung der neuen Regelungen zu überwachen.

Offene Fragen

  • Wie wird das objektive Kriterium des geringen Angebots konkret definiert und überprüft?
  • Welche Maßnahmen werden ergriffen, um die Durchsetzung der Bußgelder zu gewährleisten?

Warum reden viele darüber?

  • Das Thema erhält Aufmerksamkeit, weil es die Frage der Mietpreisregulierung und den Schutz von Mietern in einem angespannten Wohnungsmarkt betrifft. In der öffentlichen Debatte wird erörtert, wie Mieter besser vor überhöhten Mieten geschützt werden können.

Wer ist betroffen?

Mieter, die von überhöhten Mieten betroffen sind.Vermieter, die sich an die neuen Regelungen anpassen müssen.Behörden, die für die Durchsetzung der Bußgeldregelungen zuständig sind.

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