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Phase 1

Gesetz zur Neustrukturierung des Bundespolizeigesetzes

Initiator: Bundesregierung (Bundesministerium des Innern und für Heimat) Eingereicht: 22.12.2023 BR-Drs. 672/23
Eingereicht
1. Lesung
Ausschuss
2./3. Lesung
Bundesrat
Vermittlungoptional
In Kraft
Aktueller Status:Eingereicht
Drucksache (PDF)

Worum geht es?

Die Bundesregierung bringt einen Gesetzentwurf zur Neustrukturierung des Bundespolizeigesetzes ein.

Betrifft dich das?

Direkt betroffen

  • Ja, wenn du als Polizeivollzugsbeamtin oder -beamter bei der Bundespolizei arbeitest.
  • Ja, wenn du eine Beschäftigung bei der Bundespolizei anstrebst.

Indirekt betroffen

  • Ja, wenn du in einer Behörde arbeitest, die mit der Bundespolizei zusammenarbeitet.
  • Ja, wenn du in der Sicherheitsbranche tätig bist und mit den Aufgaben der Bundespolizei in Berührung kommst.

Gesellschaftliches Interesse

  • Ja, wenn dich die Anpassung der Sicherheitsgesetze an aktuelle Herausforderungen interessiert.
  • Ja, wenn dir Bürgernähe und Transparenz in der Polizeiarbeit wichtig sind.

Ziel des Vorhabens

Laut den Initiatoren soll das Bundespolizeigesetz umfassend überarbeitet und neu strukturiert werden, um es an die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts, die technische Entwicklung und aktuelle sicherheitspolitische Herausforderungen anzupassen. Zudem soll die Bundespolizei im Bereich der Gefahrenabwehr mit neuen Befugnissen ausgestattet werden.

Was ändert sich konkret?

Was ändert sich?

Aktuelle Situation

Das Bundespolizeigesetz stammt überwiegend aus dem Jahr 1994 und wurde nur in einzelnen Vorschriften angepasst.

Geplant ist

Das Bundespolizeigesetz soll umfassend überarbeitet und neu strukturiert werden, um es an aktuelle rechtliche und technische Anforderungen anzupassen.

Beispiel: Polizeivollzugsbeamtinnen und -beamte der Bundespolizei müssten künftig eine Kennzeichnung tragen, um ihre Identifizierung zu erleichtern.

Was ändert sich?

Aktuelle Situation

Eine Sicherheitsüberprüfung innerhalb der Bundespolizei ist nur in bestimmten Fällen möglich.

Geplant ist

Der Kreis der zu überprüfenden Personen bei der Bundespolizei soll erheblich ausgeweitet werden, um Extremisten besser abwehren zu können.

Beispiel: Bewerber für eine Stelle bei der Bundespolizei müssten sich einer umfassenderen Sicherheitsüberprüfung unterziehen.

Auswirkungen auf bestehende Abläufe

Bisher: Die Bundespolizei hat begrenzte Befugnisse im Bereich der Gefahrenabwehr.

Neu: Die Bundespolizei soll mit zusätzlichen Befugnissen im Bereich der Gefahrenabwehr ausgestattet werden.

In der Praxis: Die Bundespolizei könnte effektiver auf sicherheitspolitische Herausforderungen reagieren.

Bisher: Es gibt keine allgemeine Kennzeichnungspflicht für Polizeivollzugsbeamtinnen und -beamte.

Neu: Eine Kennzeichnungspflicht soll eingeführt werden, um die Identifizierung von Polizeivollzugsbeamtinnen und -beamten zu erleichtern.

In der Praxis: Die Identifizierung von Beamtinnen und Beamten bei Einsätzen wäre einfacher, was die Aufklärung von Vorfällen erleichtern könnte.

Mögliche Folgen

  • Durch die Einführung der Kennzeichnungspflicht könnte die Aufklärbarkeit von Straftaten oder Dienstpflichtverletzungen erleichtert werden.
  • Die erweiterte Sicherheitsüberprüfung könnte dazu führen, dass Extremisten weniger Chancen haben, in die Bundespolizei einzutreten.

Zu beachten

  • Für die Umsetzung der neuen Befugnisse und Sicherheitsüberprüfungen könnten zusätzliche Ressourcen erforderlich sein.
  • Die Einführung der Kennzeichnungspflicht könnte datenschutzrechtliche Fragen aufwerfen.

Offene Fragen

  • Wie genau sollen die neuen Befugnisse der Bundespolizei im Bereich der Gefahrenabwehr ausgestaltet werden?
  • Welche konkreten Kriterien werden für die erweiterte Sicherheitsüberprüfung angewendet?

Warum reden viele darüber?

  • Das Vorhaben ist relevant, da es die Anpassung der Sicherheitsgesetze an aktuelle Herausforderungen und die Stärkung der Bundespolizei betrifft.
  • Es wird diskutiert, wie Bürgernähe und Transparenz in der Polizeiarbeit verbessert werden können.

Wer ist betroffen?

BundespolizeiPolizeivollzugsbeamtinnen und PolizeivollzugsbeamtenPersonen, die eine Beschäftigung bei der Bundespolizei anstreben

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